Gefährdungsbeurteilung erstellen

» Wir helfen Ihnen dabei, den hohen Anforderungen an Gefährdungsbeurteilungen gerecht zu werden.

Warum Gefährdungsbeurteilungen ?

Die Gefährdungsbeurteilung ist der Schlüssel für einen modernen und erfolgreichen Arbeitsschutz. Die systematische Ermittlung und Bewertung sämtlicher relevanter Gefährdungen, hat zum Ziel, die erforderlichen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit festzulegen.

Rechtliche Grundlagen

Zu den zentralen Säulen des Arbeitsschutzes gehört der §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Demnach ist jeder Arbeitgeber zur Erstellung und Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen verpflichtet.

 

Gesetz-WaageGefährdungsbeurteilungen helfen Ihnen dabei, vorhandene und potentielle Gefährdungen im Unternehmen frühzeitig zu erkennen. Aus den Ergebnissen sind entsprechende Schutzmaßnahmen abzuleiten.

Je nach Betriebsart und Betriebsgröße richtet sich das Vorgehen nach den jeweiligen Gefährdungsfaktoren (z.B. arbeitsstätten, arbeitsmittel- und tätigkeitsbezogene Risiken).

Eine besonders wichtige Form der Gefährdungsbeurteilung stellt die Analyse der psychischen Belastungsfaktoren dar. Seit dem 01.01.2014 ist jeder Arbeitgeber ausdrücklich dazu verpflichtet, psychische Belastungsfaktoren in die Gefährdungsbeurteilungen einzubeziehen!

Als Arbeitgeber steht es Ihnen frei, Gefährdungsbeurteilungen selber durchzuführen oder fachkundige Personen, beispielsweise Vorgesetzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit damit zu beauftragen. Aber aufgepasst, die Verantwortung zur Durchführung und Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung bleibt auch im Falle einer Übertragung beim Arbeitgeber!!!

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    Welche Gefährdungen können auftreten?


    Je nach Arbeitsplatz und Arbeitsstätte bestehen für ihre Mitarbeiter Gefährdungen ganz unterschiedlicher Natur. Arbeitgebern schreibt der Gesetzgeber daher vor, eine Beurteilung möglicher Gefährdungen je nach Art der Tätigkeit vorzunehmen.

    Auf der Basis dieser Beurteilung treffen wir gemeinsam mit Ihnen geeignete Maßnahmen zum Schutz ihrer Mitarbeiter. Zu den Gefährdungen gehören beispielsweise:

    • die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte
    • physikalische, chemische und biologische Einwirkungen
    • der Einsatz von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen
    • Verfahren, Abläufe und Arbeitszeiten
    • die Qualifikation und Unterweisung der Mitarbeiter
    Schnittverletzung. Eine Person hat sich mit einem Cuttermesser in den Finger geschnitten. Dieser wurde mit einem Pflaster verbunden.
    © ASM-Arbeitssicherheit-Menzel. Die Gefahren im Berufsalltag werden immer wieder unterschätzt. Wir helfen Ihnen dabei, diese frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu verhindern.

    Rettungsreifen. Hilfestellung

    Sie fühlen sich unsicher beim Erstellen von Gefährdungs­beurteilungen oder möchten diese gern von erfahrenen Experten erstellen lassen?

      Gern übernehmen wir für Sie die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Ihr Unternehmen. Kontaktieren Sie uns ganz einfach über das Kontaktformular oder per Telefon.

    Das können wir für Sie tun …

    1. Gefahrenanalyse

    Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit analysieren gemeinsam mit Ihnen die vorhandenen und potentiellen Gefahren im Unternehmen.

    2. Bewertung

    Anhand der durchgeführten Gefahrenanalyse erstellen wir Ihnen 100% rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen.

    3. Umsetzung

    Sie erhalten die von uns erstellten Gefährdungsbeurteilungen in digitaler und schriftlicher Form. Auf Wunsch unterweisen wir auch Ihre Mitarbeiter.

    Profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung für Neukunden!

    Unsere Arbeitsweise

    Bekanntlich führen alle Wege nach Rom.

    Dies gilt auch für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Dennoch arbeiten unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach einem bewährten System.

    In 7 Schritten zur Gefährdungsbeurteilung:

    1. Vorbereiten der Gefährdungsbeurteilung
    2. Analysieren der Gefährdungen
    3. Bewerten der Gefährdungen
    4. Definieren gezielter Schutzmaßnahmen
    5. Umsetzen der Schutzmaßnahmen
    6. Kontrolle der Umsetzung und Effektivität der Schutzmaßnahmen
    7. Anpassen der Gefährdungsbeurteilung

    Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit erstellt Gefährdungsbeurteilungen. Sie trägt eine gelbe Warnweste, einen weißem Helm und hält ein Clipboard in der Hand.
    © ASM-Arbeitssicherheit-Menzel. Wir unter­stützen Sie bei der Erstellung von Gefährdungs­beurteilungen gemäß Arbeitsschutz­gesetz §5 und §6.

    Überraschtes Gesicht - Comic.

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     Unsere Kundenberater stehen Ihnen zu allen Fragen rund um das Thema Gefährdungsbeurteilungen mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns ganz einfach über das Kontaktformular oder per Telefon.