Feuerlöscher überprüfen lassen
Lass Deine Feuerlöscher professionell nach DIN 14406-4 prüfen


Muss ich Feuerlöscher regelmäßig überprüfen lassen?
- Ja. Nach § 16 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie DIN 14406-4 müssen tragbare Feuerlöscher regelmäßig gewartet und geprüft werden.
- Die Überprüfung ist alle zwei Jahre durchzuführen – unabhängig davon, ob der Feuerlöscher benutzt wurde oder nicht.
- Als Arbeitgeber, Gebäudebetreiber oder Vermieter bist Du für die Betriebsbereitschaft und Prüfungspflicht verantwortlich.
- Prüfungen dürfen ausschließlich von befähigten Fachbetrieben oder Sachkundigen nach DIN 14406-4 durchgeführt werden.
Das können wir für dich tun
Prüfung vor Ort
Wir prüfen Deine Feuerlöscher direkt in Deinem Betrieb, Büro oder Gebäude – schnell, sauber und mit minimaler Unterbrechung des Arbeitsablaufs.
Wartung & Instandsetzung
Neben der turnusmäßigen Prüfung übernehmen wir auf Wunsch auch die vollständige Wartung und Instandsetzung Deiner Feuerlöscher – inklusive Austausch beschädigter oder abgelaufener Bauteile.
Kennzeichnung & Prüfplakette
Nach erfolgreicher Prüfung erhält jeder Feuerlöscher eine Prüfplakette mit Datum sowie einen Eintrag im Wartungsnachweis. Damit bist Du im Ernstfall rechtlich auf der sicheren Seite.
Dokumentation
Wir dokumentieren alle geprüften Geräte in einem digitalen Prüfprotokoll, das Dir als Nachweis gegenüber Versicherungen und Behörden dient.
Beratung & Bedarfsermittlung
Wir prüfen, ob die Anzahl, Art und Standorte Deiner Feuerlöscher den aktuellen Anforderungen nach Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 entsprechen – und beraten Dich zu optimaler Ausstattung und Positionierung.
So läuft die Zusammenarbeit ab – in 3 Schritten zur Feuerlöscherprüfung
Bestandsaufnahme
Wir erfassen Anzahl, Typ und Standort aller vorhandenen Feuerlöscher. Falls Geräte fehlen oder ungeeignet sind, erhältst Du eine Empfehlung zur Ergänzung.
Prüfung & Wartung
Unsere Sachkundigen prüfen nach DIN 14406-4 und BetrSichV § 16: Füllmenge, Dichtheit, Funktionsfähigkeit, Auslösemechanismus und Beschilderung. Bei Bedarf werden Verschleißteile ersetzt.
Prüfprotokoll & Kennzeichnung
Nach erfolgreicher Prüfung bekommst Du eine Prüfplakette auf jedem Gerät sowie ein vollständiges Prüfprotokoll als Nachweis – digital oder in Papierform.
Häufige Fragen
Wie oft müssen Feuerlöscher geprüft werden?
Wer darf Feuerlöscher prüfen?
Nur Sachkundige nach DIN 14406-4, die eine entsprechende Ausbildung und Zertifizierung besitzen.
Was wird bei der Feuerlöscherprüfung kontrolliert?
Unter anderem:
- Füllmenge und Druckzustand
- Dichtungen, Ventile, Schlagknopf, Sicherungsstift
- Schläuche und Düsen
- Beschilderung und Zugänglichkeit
- Gültigkeit der letzten Wartung
Was passiert, wenn ein Feuerlöscher Mängel hat?
Defekte oder abgelaufene Geräte müssen repariert oder ersetzt werden. Wir übernehmen auf Wunsch die sofortige Instandsetzung oder den Austausch.
Wie lange sind Feuerlöscher haltbar?
Je nach Bauart etwa 20 Jahre. Danach ist meist eine Generalüberholung oder ein Austausch erforderlich.
Muss die Prüfung dokumentiert werden?
Ja. Die Prüfplakette allein reicht nicht – es muss zusätzlich ein Wartungsnachweis oder Prüfprotokoll vorhanden sein, aus dem alle geprüften Geräte hervorgehen.
Welche Vorschriften gelten für Feuerlöscher im Betrieb?
Die wichtigsten Grundlagen sind:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Betriebssicherheitsverordnung (§ 16)
- Technische Regel ASR A2.2
- DIN EN 3 und DIN 14406-4
- DGUV Information 205-001
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