Feuerlöscher überprüfen lassen

Lass Deine Feuerlöscher professionell nach DIN 14406-4 prüfen

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Muss ich Feuerlöscher regelmäßig überprüfen lassen?

Das können wir für dich tun

Prüfung vor Ort

Wir prüfen Deine Feuerlöscher direkt in Deinem Betrieb, Büro oder Gebäude – schnell, sauber und mit minimaler Unterbrechung des Arbeitsablaufs.

Wartung & Instandsetzung

Neben der turnusmäßigen Prüfung übernehmen wir auf Wunsch auch die vollständige Wartung und Instandsetzung Deiner Feuerlöscher – inklusive Austausch beschädigter oder abgelaufener Bauteile.

Kennzeichnung & Prüfplakette

Nach erfolgreicher Prüfung erhält jeder Feuerlöscher eine Prüfplakette mit Datum sowie einen Eintrag im Wartungsnachweis. Damit bist Du im Ernstfall rechtlich auf der sicheren Seite.

Dokumentation

Wir dokumentieren alle geprüften Geräte in einem digitalen Prüfprotokoll, das Dir als Nachweis gegenüber Versicherungen und Behörden dient.

Beratung & Bedarfsermittlung

Wir prüfen, ob die Anzahl, Art und Standorte Deiner Feuerlöscher den aktuellen Anforderungen nach Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 entsprechen – und beraten Dich zu optimaler Ausstattung und Positionierung.

So läuft die Zusammenarbeit ab – in 3 Schritten zur Feuerlöscherprüfung

Bestandsaufnahme

Wir erfassen Anzahl, Typ und Standort aller vorhandenen Feuerlöscher. Falls Geräte fehlen oder ungeeignet sind, erhältst Du eine Empfehlung zur Ergänzung.

Prüfung & Wartung

Unsere Sachkundigen prüfen nach DIN 14406-4 und BetrSichV § 16: Füllmenge, Dichtheit, Funktionsfähigkeit, Auslösemechanismus und Beschilderung. Bei Bedarf werden Verschleißteile ersetzt.

Prüfprotokoll & Kennzeichnung

Nach erfolgreicher Prüfung bekommst Du eine Prüfplakette auf jedem Gerät sowie ein vollständiges Prüfprotokoll als Nachweis – digital oder in Papierform.

Häufige Fragen

Wie oft müssen Feuerlöscher geprüft werden?
Alle zwei Jahre. In bestimmten Bereichen (z. B. Werkstätten, Küchen, Tiefgaragen) können kürzere Intervalle sinnvoll oder behördlich vorgeschrieben sein.

Nur Sachkundige nach DIN 14406-4, die eine entsprechende Ausbildung und Zertifizierung besitzen.

Unter anderem:

  • Füllmenge und Druckzustand
  • Dichtungen, Ventile, Schlagknopf, Sicherungsstift
  • Schläuche und Düsen
  • Beschilderung und Zugänglichkeit
  • Gültigkeit der letzten Wartung

Defekte oder abgelaufene Geräte müssen repariert oder ersetzt werden. Wir übernehmen auf Wunsch die sofortige Instandsetzung oder den Austausch.

Je nach Bauart etwa 20 Jahre. Danach ist meist eine Generalüberholung oder ein Austausch erforderlich.

Ja. Die Prüfplakette allein reicht nicht – es muss zusätzlich ein Wartungsnachweis oder Prüfprotokoll vorhanden sein, aus dem alle geprüften Geräte hervorgehen.

Die wichtigsten Grundlagen sind:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (§ 16)
  • Technische Regel ASR A2.2
  • DIN EN 3 und DIN 14406-4
  • DGUV Information 205-001

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