Wartung von Rauchmeldern
Lass Deine Rauchmelder professionell nach DIN 14676 prüfen


Muss ich Rauchmelder regelmäßig überprüfen lassen?
- Ja. Nach DIN 14676 bist Du als Eigentümer, Betreiber oder Vermieter verpflichtet, eine regelmäßige Wartung der Rauchmelder sicherzustellen.
- Die Rauchmelderwartung muss mindestens einmal jährlich erfolgen und dokumentiert werden.
- Bei gewerblichen Objekten, Wohnungen oder öffentlichen Gebäuden gilt die Wartungspflicht gleichermaßen.
- Eine unterlassene Wartung kann im Brandfall zu Haftung und Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Das können wir für dich tun
Wartung Rauchmelder nach DIN 14676
Unsere Fachkräfte prüfen Deine Rauchwarnmelder auf Funktionsfähigkeit, Signalgeber, Batterie, Verschmutzungsgrad und Befestigung – alles gemäß der gesetzlichen Vorgaben.
Dokumentation & Nachweis
Du erhältst nach jeder Wartung ein vollständiges Wartungsprotokoll mit Gerätenummern, Standorten und Prüfergebnissen – als rechtssicheren Nachweis gegenüber Behörden oder Versicherungen.
Beratung & Nachrüstung
Wir zeigen Dir, ob Anzahl und Position Deiner Rauchmelder den Normen entsprechen, und empfehlen bei Bedarf Nachrüstungen oder Funkvernetzungen für mehr Sicherheit.
Austausch & Instandsetzung
Bei defekten oder abgelaufenen Geräten übernehmen wir den fachgerechten Austausch – schnell und herstellerunabhängig.
Erinnerungsservice
Damit keine Wartung vergessen wird, erinnern wir Dich automatisch an den nächsten Prüftermin – so bleibst Du jederzeit normkonform.
So läuft die Wartung ab – in 3 Schritten zur geprüften Sicherheit
Bestandsaufnahme
Wir erfassen alle installierten Rauchwarnmelder, Standorte und Typen. Auf dieser Basis erstellen wir den Wartungsplan gemäß DIN 14676.
Wartung & Funktionsprüfung
Unsere Fachkräfte führen die jährliche Wartung direkt vor Ort durch – inklusive Funktionstest, Batteriekontrolle, Reinigung und Sichtprüfung.
Prüfprotokoll & Kennzeichnung
Nach Abschluss erhältst Du den Wartungsnachweis und eine Prüfplakette mit Datum. Damit bist Du für Behörden, Versicherungen und Eigentümerversammlungen abgesichert.
Häufige Fragen zur Prüfung von Rauchmeldern
Wie oft müssen Rauchmelder gewartet werden?
Mindestens einmal jährlich – empfohlen ist eine Wartung alle 12 Monate durch eine geschulte Person oder einen Fachbetrieb.
Wer ist für die Rauchmelderwartung verantwortlich?
In Wohnungen ist meist der Eigentümer oder Vermieter zuständig, in Betrieben der Arbeitgeber oder Gebäudebetreiber.
Was wird bei der Wartung Rauchmelder geprüft?
- Funktionsprüfung des Alarms
- Batteriestatus oder Stromversorgung
- Reinigung und Sichtkontrolle
- Prüfung der Befestigung
- Kontrolle auf Beschädigungen oder Staubablagerungen
Wie lange halten Rauchmelder?
Nach DIN EN 14604 ist nach spätestens 10 Jahren ein Austausch erforderlich, da die Sensorik altert.
Was passiert, wenn ich die Wartung vergesse?
Unterlassene Wartung kann zu Bußgeldern, Haftungsrisiken und Verlust des Versicherungsschutzes führen – vor allem bei Bränden mit Personenschaden.
Führt ihr die Wartung auch in größeren Gebäuden durch?
Ja. Wir übernehmen Wartungen in Mehrfamilienhäusern, Gewerbebauten, öffentlichen Einrichtungen, Hotels und Pflegeheimen – inklusive zentraler Protokollverwaltung.
Welche Vorschriften gelten?
- DIN 14676-1 & -2 – Rauchwarnmelder für Wohngebäude und wohnähnliche Nutzung
- Landesbauordnungen der Bundesländer
- DGUV Information 205-034
- Arbeitsschutzgesetz (§ 3 ArbSchG)
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