Arbeitsmedizinische Betreuung für Unternehmen
Gesunde Mitarbeitende – gesunde Unternehmen. Wir begleiten dich bei der gesetzlich vorgeschriebenen arbeitsmedizinischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2, ArbSchG, ASiG und ArbMedVV.


Warum ist eine arbeitsmedizinische Betreuung notwendig?
- Gesetzlich verpflichtend nach ASiG und ArbMedVV
- Schützt die Gesundheit und Leistungsfähigkeit deiner Mitarbeitenden
- Senkt Ausfallzeiten und stärkt Motivation im Betrieb
- Sichert dich rechtlich gegenüber Unfallversicherung und Behörden ab
Das kann ASM für dich Leisten
Unser arbeitsmedizinisches Leistungsspektrum deckt alle relevanten Bereiche ab – von der Vorsorge bis zur Prävention.
Wir arbeiten eng mit erfahrenen Betriebsärzten und Fachkräften zusammen, um Unternehmen jeder Größe ganzheitlich zu betreuen.
Arbeitsmedizinische Untersuchungen & Vorsorge
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
- G-Untersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen
- Untersuchungen nach Strahlenschutz-, Röntgen- und Druckluftverordnung
- Fahrerlaubnis-Untersuchungen (C-, D-Klassen)
- Untersuchungen nach Bundesberggesetz (BBergG)
- Reisemedizinische Beratung (CRM-zertifiziert, G35)
- Offshore-Untersuchungen (DGMM)
Betriebsärztliche Beratung & Betreuung
- Beratung zu allen Fragen des Gesundheitsschutzes
- Arbeitsplatzbegehungen & Beratung bei gesundheitlichen Problemen
- Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
- Beratung zur Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
- Begleitung bei Wiedereingliederung & Reha
- Beratung zur Arbeitsfähigkeit & beruflichen Belastbarkeit
- Unterstützung bei der Organisation der Ersten Hilfe
Prävention & Gesundheitsförderung
- Betriebliche Gesundheitsförderung (z. B. Rückenschule, Grippeschutzimpfung, Rauchentwöhnung)
- Impfungen und reisemedizinische Beratung
- Unterstützung bei Betriebssport & gesunder Ernährung
- Begleitung von BEM-Maßnahmen nach längerer Krankheit
- Analyse von Fehlzeiten und Unfallstatistiken
- Strategien zum demografischen Wandel
Psychosoziale Gesundheit & Führung
- Psychosoziale Betreuung & Stressmanagement
- Burnout-Prävention & Mobbingberatung
- Unterstützung bei Suchtproblemen
- Coaching zu Führungsstil, Mitarbeiterzufriedenheit & Work-Life-Balance
Gesundheitschecks & Diagnostik
- Lungenfunktionstest, EKG, Hör- & Sehtest
- Gesichtsfeldmessung & psychometrischer Leistungstest
- Laboruntersuchungen (Blut, Urin)
- Röntgen, Haut- & Darmkrebs-Check
Erste Schritte:So läuft die Zusammenarbeit mit ASM ab
Analyse & Beratung
Wir prüfen gemeinsam, welche arbeitsmedizinischen Leistungen dein Unternehmen wirklich braucht – gesetzlich, organisatorisch und praktisch.
Betreuung starten
Ein fester Ansprechpartner begleitet dich und sorgt für reibungslose Abläufe, Terminplanung und Dokumentation.
Betreuung leben
Wir bleiben an deiner Seite – mit laufender Betreuung, regelmäßigen Vorsorgen und gezielter Prävention, damit deine Mitarbeitenden langfristig gesund bleiben.
Häufige Fragen zur arbeitsmedizinischen Betreuung
Wann muss ein Unternehmen eine arbeitsmedizinische Betreuung nachweisen?
Immer dann, wenn es Beschäftigte gibt – unabhängig von der Branche. Der Nachweis kann von der Berufsgenossenschaft oder dem Unfallversicherungsträger angefordert werden.
Was passiert, wenn keine Betriebsärztin oder kein Betriebsarzt bestellt ist?
Dann verstößt das Unternehmen gegen gesetzliche Vorschriften (§§ 3, 6 ASiG) – es drohen Bußgelder und Auflagen. Zudem gefährdest du die Gesundheit deiner Beschäftigten und die Rechtssicherheit deines Betriebs.
Was ist der Unterschied zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge?
Pflichtvorsorge ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vom Arbeitgeber veranlasst werden, wenn bestimmte Gefährdungen bestehen (z. B. bei Gefahrstoffen oder Lärm).
Angebotsvorsorge muss angeboten werden, wenn ein Risiko besteht, die Teilnahme ist aber freiwillig.
Wunschvorsorge können Beschäftigte eigeninitiativ verlangen, wenn sie gesundheitliche Bedenken in Bezug auf ihre Tätigkeit haben (§ 11 ArbMedVV).
Wann ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung erforderlich?
Immer dann, wenn Beschäftigte Tätigkeiten mit gesundheitlicher Gefährdung ausüben – zum Beispiel beim Arbeiten mit Chemikalien, Lärm, Bildschirmarbeit, Atemschutz, Nachtarbeit oder körperlich belastenden Aufgaben.
Welche Vorsorge konkret notwendig ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz.
Wie häufig finden Vorsorgeuntersuchungen statt?
Je nach Tätigkeit und Gefährdungslage. Wir erstellen für dich einen individuellen Vorsorgeplan, der alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Dein Kontakt zu ASM
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