Externe Baustellen­koordination (SiGeKo)

Wir betreuen Sie bei der Planung und Umsetzung Ihres Bauvorhabens

Der Bauprozess ist ein komplexes System von einzelnen Vorgängen. Aufgrund unserer modernen Gesellschaft, ist das Zusammenwirken von vielen verschiedenen Firmen, aus unterschiedlichen Gewerken heutzutage unumgänglich. Somit lauern auf einer Baustelle viele Gefahren. Aus diesem Grund müssen Bauherren gemäß §3 Baustellenverordnung (BaustellV) sogenannte Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) bestellen.

zufriedene Kunden
> 0
Schulungen gegeben
> 0
Jahre Erfahrung
> 0

Benötige ich eine externe Baustellen­koordination (SiGeKo)?

Wie Ihnen eine SiGeKo hilft

Planung

Koordiniert alle Arbeitsschutzmaßnahmen bereits in der Planung.

Ordnung

Erstellt bei Bedarf eine Baustellenordnung und wirkt an der Vorankündigung mit.

Risiken

Erkennt Gefährdungen frühzeitig und entwickelt sichere Abläufe für alle Gewerke.

Überwachung

Erstellt und aktualisiert den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan).

Kontrolle

Überwacht die Einhaltung aller Schutzmaßnahmen auf der Baustelle.

Abstimmung

Koordiniert Bauherr, Unternehmen und Behörden, um Gefährdungen zu vermeiden.

Erste Schritte:
Ablauf der Zusammenarbeit mit Deinem SiGe-Koordinator

Projekt-Analyse

Wir prüfen gemeinsam die Rahmenbedingungen Deines Bauvorhabens – Anzahl der Gewerke, Zeitplan und Gefährdungspotenzial – und legen den genauen Bedarf an Koordination fest.

Planung & Konzept

Wir prüfen gemeinsam die Rahmenbedingungen Deines Bauvorhabens – Anzahl der Gewerke, Zeitplan und Gefährdungspotenzial – und legen den genauen Bedarf an Koordination fest.

Betreuung & Kontrolle

Während der Bauphase begleitet der SiGeKo die Umsetzung, kontrolliert die Einhaltung der Schutzmaßnahmen und sorgt dafür, dass Sicherheit und Gesundheit auf der Baustelle jederzeit gewährleistet bleiben.

Häufige Fragen zur Baustellenkoordination (SiGeKo)

Wann ist ein SiGe-Koordinator erforderlich?

Ein SiGe-Koordinator ist laut § 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) immer dann verpflichtend, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind – egal, ob gleichzeitig oder nacheinander. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass Gefährdungen zwischen den beteiligten Gewerken erkannt und koordiniert werden.

Ziel der Baustellenverordnung ist die Umsetzung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz – also Gefährdungen bereits in der Planung zu vermeiden und Sicherheit von Anfang an mitzudenken.

Unabhängig davon, in welcher Phase sich das Bauvorhaben befindet, gilt es die „Allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes“ gemäß Arbeitsschutzgesetz §4 zu beachten.

Der Aufgabenbereich eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators lässt sich im wesentlichen in 2 Aufgabenbereiche unterteilen. Einerseits in die Planungsphase und andererseits in die Ausführungsphase.

Planungsphase

  • Koordinierung der Maßnahmen in allen Planungsphasen unter Berücksichtigung der Arbeitsschutzgrundsätze (§4 ArbSchG)
  • Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
  • Gegebenenfalls Erstellen einer Baustellenordnung
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Vorankündigung
  • Ansprechpartner für Bauherr, Kontraktoren und Behörden

 

Ausführungsphase

  • Erstellung und Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheits-Plans
  • Überwachung der Baumaßnahmen
  • Kontrolle der Einhaltung der Arbeitgeberverpflichtungen
  • Teilnahme an Besprechungen und Detailplanung
  • Hinwirken auf die Einhaltung einer Baustellenordnung und eines Baustellen- einrichtungsplanes hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen
  • Fortschreibung und Einordnung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in ein Konzept für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
  • Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach §4 ArbSchG

Die Pflicht liegt beim Bauherrn (§ 3 Abs. 1 BaustellV). Er muss eine geeignete Person benennen, die über die erforderliche sicherheitstechnische und organisatorische Fachkunde verfügt. Der Bauherr kann diese Aufgabe selbst übernehmen, sofern er qualifiziert ist, oder eine externe Fachkraft beauftragen.

Das ist möglich, wenn Du die Qualifikation nach den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) nachweisen kannst. Diese legt fest, welche Fachkenntnisse ein SiGe-Koordinator haben muss – etwa Kenntnisse in Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), DGUV-Vorschriften, Gefahrstoffverordnung und Bauordnungsrecht. Ohne diese Fachkunde darf die Koordination nicht eigenständig übernommen werden.

Die Kosten variieren je nach Baugröße, Dauer und Komplexität. Für kleinere Bauprojekte beginnen sie häufig im unteren vierstelligen Bereich, während größere Bauvorhaben eine projektbezogene Pauschale oder stundenbasierte Abrechnung erfordern. Rechtlich verbindlich sind die Kosten nicht geregelt – sie richten sich nach Aufwand, Baustellenorganisation und Anzahl der beteiligten Gewerke.

Das ist ein Verstoß gegen die Baustellenverordnung (§ 9 BaustellV). Es drohen Bußgelder bis zu 25.000 €, ein möglicher Baustopp durch die Aufsichtsbehörde sowie Haftungsrisiken bei Arbeitsunfällen. Zudem kann die Berufsgenossenschaft Regress fordern, wenn der Unfall auf fehlende Koordination zurückzuführen ist.

Die Tätigkeit beginnt bereits in der Planungsphase, um Risiken frühzeitig zu erkennen, und endet erst nach Abschluss der Bauarbeiten. In dieser Zeit erstellt der Koordinator den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, dokumentiert die Maßnahmen und überwacht die Einhaltung der Arbeitsschutzvorgaben.

Sende uns deine Nachricht über unser Kontaktformular

Du hast uns telefonisch nicht erreichen können? Kein Problem! Teile uns dein Anliegen ganz einfach über das untenstehende Kontaktformular mit.

In der Regel erhältst du innerhalb von 48 Stunden eine Antwort auf deine Anfrage.