Externer Gefahrgut­beauftragter

Wir unterstützen dich als externe Gefahrgutbeauftragte rund um den Transport von gefährlichen Gütern bei den Verkehrsträgern Straße (ADR) und Schiene (RID).

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Brauche ich einen externen Gefahrgut­beauftragten?

Das können wir für dich tun

Überwachung

Kontrolliert alle Tätigkeiten rund um Versand, Verpackung, Kennzeichnung, Beförderung und Annahme gefährlicher Güter.

Beratung

Unterstützt Unternehmer und Mitarbeitende bei der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften und beim sicheren Umgang mit Gefahrgut.

Schulung

Organisiert und dokumentiert Schulungen nach ADR 1.3, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten ausreichend unterwiesen sind.

Dokumentation

Erstellt das gesetzlich vorgeschriebene Jahresprotokoll nach § 8 GbV, prüft Transportpapiere, führt Unfallberichte und dokumentiert alle sicherheitsrelevanten Vorkommnisse.

Prävention

Analysiert Unfälle, Beinahe-Unfälle und Verstöße, entwickelt daraus Maßnahmen zur Verbesserung der Abläufe und reduziert langfristig Risiken.

Schnittstelle

Agiert als zentraler Ansprechpartner für Behörden, IHK, Speditionen und Kunden, begleitet Audits und sorgt für reibungslose Kommunikation im Gefahrgutprozess.

So läuft die Zusammenarbeit mit Deinem externen Gefahrgutbeauftragten ab

Analyse & Prüfung

Wir prüfen zunächst, ob und in welchem Umfang Dein Unternehmen unter die Gefahrgutvorschriften fällt. Dazu analysieren wir Prozesse, Stoffe und Transportwege.

Konzept & Organisation

Auf Grundlage der Analyse entwickeln wir ein rechtssicheres Konzept für Kennzeichnung, Dokumentation, Schulung und innerbetriebliche Abläufe.

Laufende Betreuung & Kontrolle

Wir übernehmen die regelmäßige Überwachung, erstellen den Jahresbericht gemäß GbV § 8 und begleiten Dich bei Audits oder Behördenprüfungen.

Häufige Fragen zum externen Gefahrgut­beauftragten

Wann ist ein Gefahrgutbeauftragter vorgeschrieben?

Sobald gefährliche Güter regelmäßig befördert, verpackt, verladen oder empfangen werden (§ 3 GbV). Auch Betriebe, die nur gelegentlich Gefahrgut versenden, können verpflichtet sein – abhängig von Art, Menge und Gefährdungspotenzial der Stoffe.

Gefahrgut betrifft den Transport gefährlicher Stoffe und Gegenstände, also deren Beförderung von A nach B. Gefahrstoff beschreibt den Umgang im Betrieb – also Lagerung, Verwendung oder Entsorgung. Beide unterliegen unterschiedlichen Rechtsgrundlagen (ADR vs. GefStoffV).

Nur Personen mit anerkannter Schulung und Prüfung nach IHK-Zertifikat gemäß GbV § 5. Das Zertifikat muss alle fünf Jahre durch eine Fortbildung erneuert werden.

Auch bei externer Beauftragung bleibt die Verantwortung beim Unternehmer (§ 9 GbV). Der Beauftragte berät, überwacht und berichtet – die Umsetzung liegt weiterhin beim Betrieb.

Mindestens einmal jährlich muss der Gefahrgutbeauftragte einen schriftlichen Jahresbericht erstellen. Bei Zwischenfällen oder Änderungen im Prozess erfolgt zusätzlich eine sofortige Überprüfung.

Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 € sowie Haftungsrisiken im Schadensfall. Zudem können Versicherungen Leistungen kürzen, wenn ein Verstoß gegen ADR/GbV vorliegt.

Du profitierst von rechtssicherer Betreuung, stets aktuellem Know-how und klarer Entlastung interner Strukturen – besonders für kleine und mittlere Unternehmen eine kosteneffiziente Lösung.

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