Flucht- und Rettungspläne erstellen
Wir unterstützen Dich bei der Erstellung und Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen gemäß DIN ISO 23601 und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.3) – schnell, normgerecht und rechtssicher.


Brauche ich Flucht- und Rettungspläne?
- Ja, wenn Lage, Größe, Nutzung oder Wegführung der Arbeitsstätte eine sichere Orientierung im Notfall erforderlich machen.
- Pflichtgemäß nach ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ und Regelungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
- Besonders relevant bei unübersichtlichen Grundrissen, mehreren Etagen, komplexer Nutzung oder vielen ortsunkundigen Personen (z. B. Betriebe mit Publikumsverkehr, Lager, Hotel, Verwaltung).
- Flucht- und Rettungspläne müssen gut sichtbar in der Arbeitsstätte ausgelegt oder ausgehängt werden.
Das können wir für dich tun
Check-Up
Gern überprüfen wir die Richtigkeit und Aktualität Deiner Fluchtpläne im Unternehmen. Unsere Experten betreuen und unterstützen Dich auf Wunsch direkt vor Ort.
Aktualisierung
Gab es zuletzt Veränderungen im Unternehmen, welche sich auf die Flucht- und Rettungspläne auswirken? Hat sich z.B. der Sammelplatz für den Notfall geändert, sind neue Feuerlöscher hinzu gekommen oder gab es bauliche Veränderungen? In jedem Fall sollten die Rettungspläne aktualisiert werden.
Erstellung
Für die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen für Neubauten, benötigen wir Deine digitalen Pläne (DWG-Dateien) und ein Brandschutzkonzept. Hieraus lassen sich die Lage der Notausgänge, der Fluchtwege und die Position der Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie Brandschutzeinrichtungen ableiten.
Druck & Versand
Standardmäßig erfolgt die Auslieferung der Fluchtpläne als PDF-Datei. Weitere Liefermöglichkeiten: Ausdruck auf widerstandsfähiger Folie, auf Folie + Aluminiumrahmen, auf Folie inklusive Rahmen aus Sicherheitsglas. Der Versand erfolgt deutschlandweit.
So kann die Zusammenarbeit ablaufen:
Check-Up & Bestandsaufnahme
Wir prüfen Deine bestehenden Flucht- und Rettungspläne auf Richtigkeit, Normkonformität und Aktualität – auf Wunsch direkt vor Ort.
Erstellung oder Aktualisierung
Für Neubauten erstellen wir neue Pläne anhand Deiner digitalen Baupläne (DWG-Dateien) und des Brandschutzkonzepts. Für Bestandsgebäude übernehmen wir die Anpassung bestehender Pläne bei Änderungen im Layout, in der Nutzung oder bei neuen Sicherheitsanforderungen.
Druck & Bereitstellung
Du erhältst Deine Pläne standardmäßig als PDF-Datei oder gedruckt auf Folie, wahlweise mit Aluminiumrahmen oder Sicherheitsglasrahmen – deutschlandweiter Versand inklusive.
Häufige Fragen zum externen Gefahrgutbeauftragten
Was ist ein Flucht- und Rettungsplan?
Ein Flucht- und Rettungsplan dient der schnellen Kommunikation möglicher Flucht- und Rettungswege im Notfall. Er enthält Verhaltensregeln, Brandbekämpfungseinrichtungen, Erste-Hilfe-Stationen und Sammelstellen.
Wann ist ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich?
Laut Arbeitsstättenverordnung §4 muss jeder Arbeitgeber einen Fluchtplan/ Rettungsplan aufstellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Ein Flucht- und Rettungsplan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen bzw. auszuhängen.
Ergänzend zur Arbeitsstättenverordnung beschreiben die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.3) und die DIN ISO 23601 die Anforderungen an Flucht- und Rettungspläne.
Seit Ende 2010 erfolgt die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen gemäß den Anforderungen der DIN ISO 23601, welche die DIN 4844-3:2003-09 ersetzt.
Durch die internationale Standardisierung der Sicherheitszeichen sowie den Verbots-, Warn-, Rettungs- und Brandschutzzeichen, soll eine verständliche Darstellung von Flucht- und Rettungswegen gewährleistet werden.
Gründe für die Erstellung von Fluchtplänen und Rettungsplänen:
- bei unübersichtlicher Fluchtwegführung (z. B. über Zwischengeschosse, durch
größere Räume, gewinkelte oder von den normalen Verkehrswegen abweichende
Wegführung), - bei einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen (z. B. Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr) oder
- in Bereichen mit einer erhöhten Gefährdung (z. B. durch explosions- bzw. brandgefährdete Anlagen oder Stofffreisetzung)
Wer ist für Flucht- und Rettungspläne zuständig?
Grundsätzlich der Arbeitgeber bzw. Gebäudebetreiber.
Je nach Organisation kann die Verantwortung an Brandschutzbeauftragte, Planer/Architekten oder Bauunternehmer delegiert werden:
- Gebäudebetreiber sind für Aktualität und Pflege verantwortlich.
- Brandschutzbeauftragte übernehmen die laufende Pflege und Anpassung.
- Planer & Architekten integrieren die Pläne bei Neubauten oder Umbauten.
- Bauunternehmer sind bei Errichtung baulicher Anlagen für sichere Fluchtwege zuständig.
Welche Anforderungen gelten für Flucht- und Rettungspläne?
Gemäß DIN ISO 23601 und ASR A2.3 müssen Pläne farblich, lagerichtig und übersichtlich gestaltet, in ausreichender Anzahl ausgehängt und regelmäßig überprüft werden.
Welche Informationen müssen Pläne enthalten?
- Gebäudegrundriss oder Teilbereich
- Verlauf der Fluchtwege
- Lage von Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen
- Sammelstellen
- Standort des Betrachters
- Verhalten im Brand- oder Notfall
- Legende mit Symbolerklärung
Wie oft müssen Flucht- und Rettungspläne überprüft werden?
Nach jeder baulichen oder organisatorischen Änderung sowie regelmäßig zur Sicherstellung der Aktualität.
Welche Normen gelten für die Erstellung?
- DIN ISO 23601:2010-12 (Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne)
- DIN EN ISO 7010:2012-10 (Sicherheitsfarben und -zeichen)
- ASR A1.3 (Sicherheitskennzeichnung)
- ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge)
Was passiert, wenn keine gültigen Pläne vorhanden sind?
Fehlende oder veraltete Pläne können bei Behördenkontrollen beanstandet werden und im Ernstfall zu Bußgeldern oder Haftungsrisiken führen.
Gibt es eine Checkliste zur Selbstprüfung?
Ja – mit der 11-Punkte-Checkliste kannst Du in weniger als zehn Minuten prüfen, ob Deine Pläne den Anforderungen der ASR A2.3 und DIN ISO 23601 entsprechen.
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