Prüfung von Arbeitsmitteln gemäß §5 Betriebssicherheitsverordnung (uvv prüfung)
Wir übernehmen für Dich die gesetzlich geforderte Prüfung und Dokumentation von Arbeitsmitteln.


Muss ich Arbeitsmittel regelmäßig prüfen lassen?
- Ja. Nach § 5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bist Du als Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsmittel regelmäßig auf ihren sicheren Zustand prüfen zu lassen.
- Die Prüfungen müssen durch befähigte Personen gemäß TRBS 1203 erfolgen.
- Ziel ist, den sicheren Betrieb aller Arbeitsmittel zu gewährleisten und Haftungsrisiken im Schadensfall zu vermeiden.
- Jede Prüfung ist zu dokumentieren, um im Ernstfall den Nachweis der Arbeitsschutzpflichten erbringen zu können.
Das können wir für dich tun
Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Ortsveränderliche elektrische Geräte und ortsfeste Anlagen müssen regelmäßig gemäß DGUV Vorschrift 3 geprüft werden. Wir übernehmen die fachgerechte Sicherheitsprüfung und Dokumentation.
Prüfung von Leitern und Tritten
Leitern, Tritte und fahrbare Gerüste müssen regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden – durch befähigte Personen nach TRBS 1203. Wir führen Sicht- und Funktionsprüfungen durch.
Regalprüfungen / Regalinspektionen
Regalanlagen müssen laut DIN EN 15635 regelmäßig auf Beschädigungen, Tragfähigkeit und Deformationen geprüft werden. Wir führen Sichtkontrollen und Inspektionsprotokolle zur Dokumentation durch.
Prüfung von Anschlagmitteln und Handhebezeugen
Lastaufnahmemittel müssen mindestens einmal jährlich durch Sachkundige geprüft werden. Wir übernehmen die Kontrolle auf Beschädigungen, Verschleiß und Funktionssicherheit.
Prüfung von Brandschutztüren und Feststellanlagen
Als Betreiber bist Du verpflichtet, alle drei Jahre eine Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen. Wir prüfen Funktion, Zusammenspiel der Komponenten und Wartungszustand Deiner Anlagen.
Prüfung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
PSAgA muss laut DGUV 312-906 jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Wir übernehmen die komplette Sicherheitsprüfung Deiner Absturzschutzausrüstung.
Prüfung von Hubarbeitsbühnen
Hub- und Hebebühnen gelten als prüfpflichtige Arbeitsmittel. Wir führen Sicherheitsprüfungen nach DGUV Grundsatz 308-002 durch.
Prüfung von Spielplätzen
Als Betreiber unterliegst Du der Verkehrssicherungspflicht. Wir übernehmen Erstabnahmen und wiederkehrende Sicherheitsprüfungen nach DIN EN 1176.
Prüfung von Gerüsten
Gerüste müssen vor Inbetriebnahme und regelmäßig gemäß DGUV Information 201-011 sowie TRBS 2121 Teil 1 geprüft werden. Wir führen diese Prüfungen sachkundig durch.
Prüfung von kraftbetätigten Türen & Toren
Kraftbetätigte Tore müssen mindestens einmal jährlich durch sachkundiges Prüfpersonal geprüft werden – nach ASR A1.7 und DGUV Information 208-022. Wir übernehmen die fachgerechte Prüfung und Wartung.
Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
RWA müssen einmal jährlich auf Funktionsfähigkeit geprüft und gewartet werden. Wir führen die Kontrollen gemäß den technischen Richtlinien durch – inklusive Dokumentation und Instandsetzungsempfehlung.
So kann die Zusammenarbeit ablaufen:
Bedarfsanalyse
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ermitteln gemeinsam mit Dir, welche Arbeitsmittel in Deinem Unternehmen prüfpflichtig sind, und definieren Prüfumfang, Prüffristen und Prioritäten.
Durchführung der Prüfungen
Für Neubauten erstellen wir neue Pläne anhand Deiner digitalen Baupläne (DWG-Dateien) und des Brandschutzkonzepts. Alle Prüfungen werden von befähigten Personen im Sinne der TRBS 1203 durchgeführt. Wir sorgen für minimale Betriebsunterbrechungen und größtmögliche Sicherheit.
Dokumentation & Nachweis
Nach Abschluss jeder Prüfung erhältst Du ein detailliertes Prüfprotokoll – Dein Nachweis für Versicherer, Berufsgenossenschaft und Aufsichtsbehörde.
Häufige Fragen zur Arbeitsmittelprüfung
Was sind Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV?
Alle Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Anlagen und Einrichtungen, die zur Arbeit verwendet werden – vom elektrischen Betriebsmittel bis zur Hebebühne.
Wie oft müssen Arbeitsmittel geprüft werden?
Das hängt vom Arbeitsmittel, seiner Nutzung und den Herstellerangaben ab. Grundsätzlich gilt: vor Inbetriebnahme, nach Änderungen sowie in regelmäßigen, risikoorientierten Intervallen.
Wer darf Arbeitsmittel prüfen?
Nur „befähigte Personen“ im Sinne der TRBS 1203 dürfen Prüfungen durchführen. Sie verfügen über die erforderliche Fachkenntnis, Erfahrung und Schulung.
Was passiert, wenn Prüfungen nicht durchgeführt werden?
Fehlende Prüfungen sind ein Verstoß gegen die BetrSichV und können Bußgelder, Haftungsrisiken und Probleme mit Versicherern zur Folge haben.
Wie werden Prüfungen dokumentiert?
Jede Prüfung wird in einem Prüfprotokoll dokumentiert – inklusive Ergebnis, Datum, Prüfer und festgestellten Mängeln. Diese Dokumentation dient als Nachweis im Schadensfall.
Können alle Prüfungen von ASM übernommen werden?
Ja. Unsere Fachkräfte und Sachkundigen führen sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen und Dokumentationen durch – zuverlässig, rechtssicher und deutschlandweit.
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