Spielplatz prüfen lassen
Lass Deinen Kinderspielplatz professionell nach DIN EN 1176 prüfen


Muss ich Kinderspielplätze regelmäßig prüfen lassen?
- Ja. Als Betreiber oder Eigentümer eines Spielplatzes bist Du nach DIN EN 1176 und der Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB) verpflichtet, für die Sicherheit der Spielgeräte und Anlagen zu sorgen.
- Ziel ist es, Unfälle und Verletzungen zu vermeiden, die durch Abnutzung, Witterungseinflüsse oder Vandalismus entstehen können.
- Prüfungen müssen regelmäßig und dokumentiert erfolgen – von der Sichtkontrolle über operative Inspektionen bis zur jährlichen Hauptinspektion durch sachkundige Personen.
- Betreiberpflicht gilt für öffentliche, betriebliche und private Spielplätze gleichermaßen.
Das können wir für dich tun
Sicherheitsanalyse vor Ort
Wir prüfen Deinen Spielplatz direkt vor Ort – inklusive Umgebung, Bodenbelägen, Fallschutz und Zugangsbereichen. Dabei erfassen wir alle sicherheitsrelevanten Aspekte gemäß DIN EN 1176 und 1177.
Jährliche Hauptinspektion
Unsere zertifizierten Spielplatzprüfer führen die vorgeschriebene Jahres-Hauptinspektion durch. Dabei werden Standsicherheit, Verschleiß, Materialermüdung und Fundamentzustände detailliert kontrolliert.
Regelmäßige Zwischenprüfungen
Auf Wunsch übernehmen wir auch die visuelle Routinekontrolle (z. B. wöchentlich oder monatlich) sowie die operative Inspektion – je nach Nutzungsintensität und Standortbedingungen.
Dokumentation & Prüfbericht
Nach jeder Inspektion erhältst Du einen detaillierten Prüfbericht mit Fotodokumentation, Mängelklassifizierung, Handlungsempfehlungen und Nachweis über die durchgeführte Prüfung.
Beratung & Instandsetzungsempfehlung
Nach jeder Inspektion erhältst Du einen detaillierten Prüfbericht mit Fotodokumentation, Mängelklassifizierung, Handlungsempfehlungen und Nachweis über die durchgeführte Prüfung.
So läuft die Zusammenarbeit ab – in 3 Schritten zur sicheren Spielplatzanlage
Termin & Bedarf abstimmen
Gemeinsam besprechen wir Standort, Anlagentypen, Nutzungsfrequenz und gewünschte Prüftiefe. Du erhältst ein transparentes Angebot mit Zeitplan.
Prüfung vor Ort
Unsere Fachkräfte führen die Inspektion entsprechend der DIN EN 1176 durch – von der Schraube bis zum Fallschutz. Störungen oder Gefahrenstellen dokumentieren wir direkt im Prüfprotokoll.
Prüfbericht & Nachbesserung
Du bekommst den vollständigen Bericht inklusive Mängelbewertung und Empfehlungen. Auf Wunsch unterstützen wir Dich bei der Mängelbehebung oder Nachprüfung nach Instandsetzung.
Häufige Fragen zur Spielplatzprüfung
Wer ist für die Sicherheit eines Spielplatzes verantwortlich?
Verantwortlich ist immer der Betreiber – also Kommune, Verein, Unternehmen, Wohnungsbaugesellschaft oder Privatperson, die den Spielplatz zur Nutzung bereitstellt.
Wie oft muss ein Spielplatz geprüft werden?
Gemäß DIN EN 1176-7 ist eine regelmäßige Prüfung in drei Stufen vorgeschrieben:
- Visuelle Routinekontrolle: täglich bis wöchentlich – durch geschulte Mitarbeitende
- Operative Inspektion: alle 1–3 Monate – zur Kontrolle von Funktion und Stabilität
- Jährliche Hauptinspektion: einmal pro Jahr – durch eine sachkundige Person
Was wird bei der Prüfung kontrolliert?
Geprüft werden u. a. Standsicherheit, Materialverschleiß, Fundament, Fallschutz, Spielgeräteverbindungen, Umgebungsgefahren, scharfe Kanten, Fangstellen und Beschädigungen.
Was passiert, wenn Mängel festgestellt werden?
Wir dokumentieren alle Mängel mit Risikoeinstufung (gering / mittel / hoch) und geben Empfehlungen für Sofortmaßnahmen oder Reparaturen. Bei gravierenden Mängeln sollte das Gerät bis zur Instandsetzung gesperrt werden.
Warum ist die Dokumentation so wichtig?
Sie dient als Haftungsnachweis. Nur mit einem vollständigen Prüfprotokoll kannst Du gegenüber Behörden oder Versicherungen belegen, dass Du Deine Verkehrssicherungspflicht erfüllt hast.
Könnt ihr auch betriebliche oder Kita-Spielplätze prüfen?
Ja – wir prüfen öffentliche, betriebliche, schulische und private Spielanlagen gleichermaßen, immer gemäß DIN EN 1176/1177 und DGUV-Empfehlungen.
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