Sicherheitsunterweisung nach Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1
Eine oft vernachlässigte Unternehmerpflicht: Die sicherheitstechnische Unterweisung von Beschäftigten


Muss ich Sicherheitsunterweisungen durchführen?
- Ja. Nach Arbeitsschutzgesetz (§ 12 ArbSchG) und DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention (§ 4) bist du als Unternehmer verpflichtet, deine Beschäftigten zu unterweisen.
- Unterweisungen sind vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen und mindestens einmal jährlich zu wiederholen; für Auszubildende in der Regel halbjährlich.
- Die Unterweisung muss während der Arbeitszeit stattfinden – nicht in der Freizeit oder „nebenbei“.
- Ziel ist, Beschäftigte über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen zu informieren und sicheres Verhalten im Alltag zu verankern.
- Du kannst Unterweisungen an Vorgesetzte oder externe Fachkräfte übertragen – die Verantwortung bleibt aber immer bei dir als Arbeitgeber.
Das können wir für dich tun
Bedarf und Themen klären
Wir analysieren mit dir, welche Unterweisungen in deinem Betrieb notwendig sind: Zielgruppen, Gefährdungen, gesetzliche Pflicht-Themen und sinnvolle Intervalle.
Unterweisungen planen und strukturieren
Wir entwickeln ein Unterweisungskonzept, das zu deinem Betrieb passt – von Grundlagenunterweisungen bis zu speziellen Themen wie Gefahrstoffe, PSA gegen Absturz oder Staplerschein.
Sicherheitsunterweisungen durchführen
Unsere Experten kommen zu dir ins Unternehmen und führen die Unterweisungen praxisnah und verständlich durch – direkt am Arbeitsplatz oder in geeigneten Schulungsräumen.
Mitarbeitende aktiv einbinden
Wir gestalten Unterweisungen dialogorientiert: mit Beispielen aus deinem Betrieb, Fragen, kurzen Übungen und, wo sinnvoll, praktischen Demonstrationen.
Dokumentation vorbereiten
Du erhältst Vorlagen und/oder ausgefüllte Unterweisungsnachweise (Thema, Datum, Unterweisender, Teilnehmende, Unterschriften), damit du deine Pflichten im Ernstfall nachweisen kannst.
Arbeitsschutzsystem verzahnen
Auf Wunsch verknüpfen wir Unterweisungsthemen mit Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen – so greifen deine Arbeitsschutz-Bausteine sinnvoll ineinander.
So läuft die Zusammenarbeit ab – in 3 Schritten zur Sicherheitsunterweisung
Bedarfsanalyse
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit analysieren gemeinsam mit dir, welche Unterweisungsthemen und Zielgruppen in deinem Unternehmen relevant sind – abgestimmt auf Branche, Gefährdungen und gesetzliche Anforderungen.
Koordinierung
Wir leiten aus der Ist-Analyse den konkreten Unterweisungsbedarf ab, strukturieren Themen und legen sinnvolle Unterweisungsintervalle fest (z. B. jährlich, halbjährlich, anlassbezogen).Unsere Fachkräfte analysieren, bewerten und dokumentieren die Gefährdungen. Das Ergebnis: eine vollständig dokumentierte, rechtssichere Gefährdungsbeurteilung.
Unterweisung vor Ort
Du legst Zeit und Rahmen fest – wir kommen zu dir ins Unternehmen und führen die Unterweisungen praxisnah durch. Auf Wunsch inklusive Vorlagen für Unterweisungsnachweise und Dokumentation.
Häufige Fragen zum externen Gefahrgutbeauftragten
Warum sind Sicherheitsunterweisungen so wichtig?
Unterweisungen sind ein zentrales Element des präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Beschäftigte erkennen Gefährdungen besser, wissen, wie sie sich verhalten sollen und können Unfälle aktiv vermeiden. Angesichts der hohen Zahl an Arbeitsunfällen pro Jahr sind regelmäßige Unterweisungen ein entscheidender Baustein, um Risiken zu reduzieren und den Versicherungsschutz zu sichern.
Wann und wie oft muss unterwiesen werden?
- Vor der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit im Betrieb (Erstunterweisung)
- Anschließend mindestens einmal jährlich
- Für Jugendliche/Auszubildende in der Regel halbjährlich
Zusätzliche Unterweisungen sind erforderlich z. B. nach Unfällen oder Beinaheunfällen, bei neuen Maschinen, Gefahrstoffen, veränderten Arbeitsabläufen oder nach längerer Abwesenheit.
Welche Anlässe gibt es für Sicherheitsunterweisungen?
Typische Anlässe sind:
- Neueinstellung oder Versetzung
- Änderung von Aufgaben, Abläufen oder Arbeitsmitteln
- Einführung neuer Technologien oder Gefahrstoffe
- Anpassungen der Gefährdungsbeurteilung
- Unfälle, Beinaheunfälle oder sonstige Schadensereignisse
In all diesen Fällen müssen Inhalte aktualisiert und Beschäftigte gezielt informiert werden.
Welche Themen sollten in wiederkehrenden Unterweisungen behandelt werden?
Die Themen hängen von Branche und Gefährdungen ab. Typische Schwerpunkte sind:
- Allgemeiner Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / PSA gegen Absturz
- Einsatz von Lastaufnahmemitteln
- Bedienen von Gabelstaplern, Baumaschinen, Hubarbeitsbühnen
- Bildschirm- und Büroarbeitsplätze
- Ladungssicherung und Transport
- Umgang mit Gefahrstoffen
- Notfallmaßnahmen und Verhalten im Brandfall
Wer darf Sicherheitsunterweisungen durchführen?
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verantwortlich. Durchführen können z. B.:
- Unternehmer und Führungskräfte
- Beauftragte, die mit den Gefährdungen vertraut sind
- Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte
Wichtig ist, dass die unterweisende Person fachlich geeignet ist und die Inhalte verständlich, arbeitsplatzbezogen und praxisnah vermitteln kann.
Wie sollte eine gute Unterweisung gestaltet sein?
Eine wirksame Unterweisung:
- erfolgt in verständlicher Sprache
- ist auf den konkreten Arbeitsplatz und die tatsächlichen Gefährdungen zugeschnitten
- bezieht die Teilnehmenden aktiv mit ein
- findet möglichst direkt am Arbeitsplatz bzw. an der Maschine statt
- erklärt nicht nur Vorschriften, sondern zeigt konkrete Verhaltensweisen und Schutzmaßnahmen
Digitale Medien können unterstützen, ersetzen aber die persönliche, dialogorientierte Unterweisung nicht vollständig.
Wie muss eine Sicherheitsunterweisung dokumentiert werden?
Auch wenn die Dokumentationspflicht teils indirekt geregelt ist, solltest du jede Unterweisung sauber nachweisen. Empfehlenswert ist ein Unterweisungsnachweis mit:
- Thema und Inhalt der Unterweisung
- Datum und Uhrzeit
- Name und Funktion des Unterweisenden
- Namen und Unterschriften der Unterwiesenen
Die Nachweise sollten bis zur nächsten Wiederholungsunterweisung (und darüber hinaus) im Arbeitsschutzhandbuch oder in deinem Managementsystem aufbewahrt werden.
Reicht E-Learning als Unterweisung aus?
Elektronische Medien können Unterweisungen sinnvoll ergänzen – etwa als vorbereitendes E-Learning. Entscheidend ist aber, dass Inhalte arbeitsplatzspezifisch sind, Verständnis geprüft wird und Rückfragen möglich sind. Ein reines Selbststudium ohne Dialog ersetzt in der Regel keine vollständige Unterweisung.
Wie ist das bei Leiharbeit / Arbeitnehmerüberlassung geregelt?
Bei Arbeitnehmerüberlassung ist der Entleiher für die betriebs- und tätigkeitsbezogene Unterweisung vor Ort verantwortlich (§ 12 Abs. 2 ArbSchG). Der Verleiher bleibt für allgemeine Unterweisungen zuständig. Beide Seiten müssen sicherstellen, dass die Beschäftigten die für sie relevanten Informationen erhalten.
Was passiert, wenn nicht oder unzureichend unterwiesen wird?
Fehlende oder mangelhafte Unterweisungen sind ein Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften. Im Schadensfall kann das zu Bußgeldern, Regressforderungen der Unfallversicherungsträger und persönlichen Haftungsrisiken für Verantwortliche führen – und vor allem: zu vermeidbaren Unfällen.
Kann ASM die Sicherheitsunterweisungen komplett übernehmen?
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