Wartung von Rauchmeldern

Lass Deine Rauchmelder professionell nach DIN 14676 prüfen

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Muss ich Rauchmelder regelmäßig überprüfen lassen?

Das können wir für dich tun

Wartung Rauchmelder nach DIN 14676

Unsere Fachkräfte prüfen Deine Rauchwarnmelder auf Funktionsfähigkeit, Signalgeber, Batterie, Verschmutzungsgrad und Befestigung – alles gemäß der gesetzlichen Vorgaben.

Dokumentation & Nachweis

Du erhältst nach jeder Wartung ein vollständiges Wartungsprotokoll mit Gerätenummern, Standorten und Prüfergebnissen – als rechtssicheren Nachweis gegenüber Behörden oder Versicherungen.

Beratung & Nachrüstung

Wir zeigen Dir, ob Anzahl und Position Deiner Rauchmelder den Normen entsprechen, und empfehlen bei Bedarf Nachrüstungen oder Funkvernetzungen für mehr Sicherheit.

Austausch & Instandsetzung

Bei defekten oder abgelaufenen Geräten übernehmen wir den fachgerechten Austausch – schnell und herstellerunabhängig.

Erinnerungs­service

Damit keine Wartung vergessen wird, erinnern wir Dich automatisch an den nächsten Prüftermin – so bleibst Du jederzeit normkonform.

So läuft die Wartung ab – in 3 Schritten zur geprüften Sicherheit

Bestandsaufnahme

Wir erfassen alle installierten Rauchwarnmelder, Standorte und Typen. Auf dieser Basis erstellen wir den Wartungsplan gemäß DIN 14676.

Wartung & Funktionsprüfung

Unsere Fachkräfte führen die jährliche Wartung direkt vor Ort durch – inklusive Funktionstest, Batteriekontrolle, Reinigung und Sichtprüfung.

Prüfprotokoll & Kennzeichnung

Nach Abschluss erhältst Du den Wartungsnachweis und eine Prüfplakette mit Datum. Damit bist Du für Behörden, Versicherungen und Eigentümerversammlungen abgesichert.

Häufige Fragen zur Prüfung von Rauchmeldern

Wie oft müssen Rauchmelder gewartet werden?

Mindestens einmal jährlich – empfohlen ist eine Wartung alle 12 Monate durch eine geschulte Person oder einen Fachbetrieb.

In Wohnungen ist meist der Eigentümer oder Vermieter zuständig, in Betrieben der Arbeitgeber oder Gebäudebetreiber.

  • Funktionsprüfung des Alarms
  • Batteriestatus oder Stromversorgung
  • Reinigung und Sichtkontrolle
  • Prüfung der Befestigung
  • Kontrolle auf Beschädigungen oder Staubablagerungen

Nach DIN EN 14604 ist nach spätestens 10 Jahren ein Austausch erforderlich, da die Sensorik altert.

Unterlassene Wartung kann zu Bußgeldern, Haftungsrisiken und Verlust des Versicherungsschutzes führen – vor allem bei Bränden mit Personenschaden.

Ja. Wir übernehmen Wartungen in Mehrfamilienhäusern, Gewerbebauten, öffentlichen Einrichtungen, Hotels und Pflegeheimen – inklusive zentraler Protokollverwaltung.

  • DIN 14676-1 & -2 – Rauchwarnmelder für Wohngebäude und wohnähnliche Nutzung
  • Landesbauordnungen der Bundesländer
  • DGUV Information 205-034
  • Arbeitsschutzgesetz (§ 3 ArbSchG)

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