Arbeitsmedizinische Betreuung für Unternehmen

Leistungsspektrum für Arbeitsmedizin nach DGUV Vorschrift 2, ArbSchG, ASiG und ArbMedVV

Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu Bestellen und mit den in §§3 und 6 Arbeitssicherheitsgesetz genannten Aufgaben zu beauftragen. Die arbeitsmedizinische Betreuung ist auf Verlangen des Unfallversicherers nachzuweisen.

arbeitsmedizinische Betreuung
Wir bieten Ihnen nachfolgendes Leistungsspektrum im Bereich der Arbeitsmedizin.

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

  • Untersuchungen und Beratungen nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen (G-Untersuchungen)
  • Untersuchungen nach Strahlenschutz- und Röntgenverordnung
  • Arbeiten in Druckluft (Druckluftverordnung)
  • Untersuchungen nach Bundesberggesetz (BBergG) und bergrechtlichen Verordnungen
  • Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E; D, DE, D1, D1E)
  • Reisemedizinische Beratung (CRM zertifiziert) /G 35
  • Untersuchungen für Offshore-Tätigkeiten ( nach DGMM)

Betriebsärztliche Beratung und Betreuung

  • Beratung zu allen Fragen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz
  • Arbeitsplatzbegehungen und Beratung bei gesundheitlichen Problemen am Arbeitsplatz
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen sowie bei der Planung und Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Beratung bei der Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)
  • Beratung zu betriebsspezifischen Präventionsmaßnahmen
  • Beratung bei Rehabilitation und beruflicher Wiedereingliederung oder Arbeitsplatzwechsel
  • Beratung und Beurteilung zur beruflichen Belastbarkeit und Arbeitsfähigkeit
  • Unterstützung bei der Organisation der 1.Hilfe im Betrieb

Untersuchungen

  • Lungenfunktionstest
  • Ruhe- und Belastungs-EKG
  • Hörtest
  • Sehtest (Sehschärfe, Farbsehen, räumliches Sehen, Kontrast- und Dämmerungssehen, Blendungsempfindlichkeit)
  • Gesichtsfeldbestimmung
  • Psychometrischer Leistungstest
  • Laboruntersuchung (Blut, Urin)
  • Röntgenbilder des Brustkorbes
  • Check-Up: Haut
  • Darmkrebsvorsorge, Test auf verstecktes Blut im Stuhl

Prävention

  • Betriebliche Gesundheitsförderung (Aktionsangebote: z.B. Rückenschule, Grippeschutzimpfung, Nikotinentwöhnung)
  • Impfungen und Beratung
  • Organisationshilfe von Betriebssport, gesunder Ernährung im Betrieb (v.a. bei Schichtarbeit)
  • Begleitung von BEM (Betriebliches Eingliederungs Management)-Maßnahmen nach längeren Erkrankungen von Mitarbeitern
  • Begleitung von BEM (Betriebliches Eingliederungs Management)-Maßnahmen nach längeren Erkrankungen von Mitarbeitern
  • Unterstützung bei der Auswertung von Fehlzeiten und Krankheitstagen, sowie Arbeitsunfällen
  • Beratungen zum demographischen Wandel und dessen Folgen im Betrieb. Was kann man tun?

Arbeitsmedizinische Untersuchungen und Beratungen nach anderen Gesetzen und Verordnungen

  • Nachtarbeiter bzw. Schichtarbeiter mit Nachtarbeit (Arbeitszeitgesetz)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Mutterschutzgesetz
  • Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen
  • Psychosomatische Grundversorgung im Betrieb

Psychosoziale Betreuung

  • Stressmanagement – Burnout-Prophylaxe
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Suchtproblematik
  • Führungsstil, Mitarbeiterführung, Mitarbeiterzufriedenheit
  • Arbeit und Gesundheit
  • Work-Life-Balance
  • Arbeitsplatzanalysen
  • Mitarbeiterbefragung

Ihr Ansprechpartner

Sie haben Fragen zum Thema Arbeitsmedizin oder benötigen ein Angebot? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Marcus Bölke - Sachbearbeiter der Arbeitssicherheit-Menzel

Marcus Bölke
Sicherheitsmanagement

ArbeitsSicherheit-Menzel
Sektkellereistraße 6
06632 Freyburg/Unstrut

Telefon: 03 44 64 / 66 28 4 70
E-Mail: m.boelke@arbeitssicherheit-menzel.de

Vorschriften und Regelwerke

  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitssicherheitsgesetz
  • DGUV Vorschrift 2
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Unsere Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa / FaSi) unterstützen den Unternehmer bzw. Arbeitgeber bei der Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes.