Prüfung von Arbeitsmitteln gemäß §5 Betriebssicherheitsverordnung
Wir übernehmen für Sie die gesetzlich geforderte Prüfung und Dokumentation von Arbeitsmitteln.
In 3 Schritten zur Arbeitsmittelprüfung:
Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (die während des Betriebs bewegt werden können) sowie ortsfeste elektrische Anlagen müssen laut DGUV Vorschrift 3 in regelmäßigen Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden.
Gern übernehmen wir für Sie die fachgerechte Prüfung Ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel.
Prüfung von Leitern und Tritten
Gewerblich genutzte Leitern und Tritte sowie fahrbare Rollgerüste müssen in regelmäßigen Zeitabständen, ebenso wie elektrische Betriebsmittel, wiederkehrend durch eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne der TRBS 1203 auf ordnungsgemäßen Zustand (Sicht- und Funktionsprüfung) überprüft werden.
Gern übernehmen wir für Sie die fachgerechte Prüfung Ihrer Leitern und Tritte.
Regalprüfungen / Regalinspektionen
Ortsfeste Regalanlagen sowie verstellbare Palettenregale müssen regelmäßig auf Beschädigungen und Tragfähigkeit geprüft werden. Hierzu gehört insbesondere die Durchführung von Sichtkontrollen auf Beschädigungen, Deformationen und andere Defekte sowie das Anfertigen von Inspektionsprotokollen.
Mit Hilfe der Regalprüfung nach DIN EN 15635 sollen Mängel an Regalsystemen frühzeitig erkannt und Arbeitsunfälle verhindert werden.
Gern übernehmen wir für Sie die fachgerechte Prüfung Ihrer Regalanlagen.
Prüfung von Anschlagmitteln und Handhebezeugen
Lastaufnahmeeinrichtunge müssen in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal im Jahr) durch einen Sachkundigen auf Beschädigungen und Verschleiß geprüft werden. Insbesondere, wenn aufgrund der Einsatzbedingungen (z.B. bei besonders häufigem Einsatz, erhöhtem Verschleiß, bei Korrosion oder Hitzeeinwirkung) mit einer erhöhten Störanfälligkeit zu rechnen ist.
Gern übernehmen wir für Sie die fachgerechte Prüfung Ihrer Anschlagmittel und Hebezeuge.
Prüfung von Brandschutztüren und Feststellanlagen
Als Arbeitgeber und Betreiber sind Sie für die Funktionsfähigkeit und sicheren Zustand von Brandschutztüren verantwortlich. Demzufolge sind Sie dazu verpflichtet, spätestens alle 3 Jahre eine Sicherheitsüberprüfung und störungsfreies Zusammenwirken aller Einzelgeräte sowie eine Wartung vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen, um im Schadensfall nicht die Ansprüche gegenüber dem Feuer- und Sachversicherer zu verlieren.
Gern übernehmen wir für Sie die fachgerechte Prüfung Ihrer Brandschutztüren und Feststellanlagen.
Prüfung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) müssen vor jeder Verwendung vom Benutzer durch eine Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Darüber hinaus ist jeder Arbeitgeber in der Prüfpflicht, die PSAgA seiner Beschäftigten mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen überprüfen zu lassen.
Gern übernehmen wir für Sie die fachgerechte Prüfung Ihrer PSAgA als Sachkundige nach DGUV 312-906.
Prüfung von Hubarbeitsbühnen
Hubarbeitsbühnen und Hebebühnen gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung und sind demzufolge vor der Inbetriebnahme und wiederkehrend in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.
Gern übernehmen wir für Sie die fachgerechte Prüfung Ihrer Hebebühnen nach DGUV Grundsatz 308-002.
Prüfung von Spielplätzen
Als Hersteller (nach Produktsicherheitsgesetz) oder Betreiber (Verkehrssicherungspflicht nach BGB) müssen Sie sicherstellen, dass die Sicherheit des Spielgerätes jeder Zeit gewährleistet ist. Um etwaige Mängel und Gefahren, z.B. aufgrund von Abnutzung, Vandalismus oder Witterungsbedingungen frühzeitig erkennen zu können, sind regelmäßige Sicherheitskontrollen erforderlich.
Gern übernehmen wir für Sie die Erstabnahme sowie wiederkehrende Sicherheitsprüfung von Spielplätzen und Spielplatzgeräten nach DIN EN 1176.
Prüfung von Gerüsten
Jeder Unternehmer, welcher Gerüste stellt oder benutzen lässt, muss nachweisen, dass das Arbeitsmittel zum Zeitpunkt der Benutzung in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand war. Demzufolge müssen Arbeits- und Schutzgerüste vor der Benutzung sowie in regelmäßigen Abständen durch qualifizierte Personen geprüft werden (siehe DGUV-Information 201-011, TRBS 2121 Teil 1).
Gern übernehmen wir für Sie die fachgerechte Prüfung von Arbeits- und Schutzgerüsten.
Prüfung von kraftbetätigten Toren & Türen
Kraftbetätigte Türen und Tore müssen laut den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend (durch sachkundiges Prüfpersonal) auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen.
Gern übernehmen wir für Sie die fachgerechte Prüfung von kraftbetätigten Toren gemäß ASR A1.7 und DGUV Information 208-022.
Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Durch den Einsatz von von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), z.B. Wand- und Deckenöffnungen (natürliche Anlagen – NRA) oder Ventilatoren (maschinelle Anlagen – MRA), sollen Flucht- und Rettungswege im Brandfall möglichst rauchfrei bleiben und die Rettung von Menschen ermöglichen.
Deswegen müssen Entrauchungs- und Rauchabzugsanlagen in regelmäßigen Zeitabständen (einmal im Jahr) auf Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit geprüft, gewartet und gegebenenfalls instand gesetzt werden.
Gern übernehmen wir für Sie die fachgerechte Prüfung Ihrer Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.
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