Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordination
» Wir betreuen Sie bei der Planung und Umsetzung Ihres Bauvorhabens
Der Bauprozess ist ein komplexes System von einzelnen Vorgängen. Aufgrund unserer modernen Gesellschaft, ist das Zusammenwirken von vielen verschiedenen Firmen, aus unterschiedlichen Gewerken heutzutage unumgänglich. Somit lauern auf einer Baustelle viele Gefahren. Aus diesem Grund müssen Bauherren gemäß §3 Baustellenverordnung (BaustellV) sogenannte Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) bestellen.
Rechtliche Grundlagen
Gemäß § 3 Baustellenverordnung ist jeder Bauherr dazu verpflichtet, für Baustellen auf denen Beschäftigte verschiedener Gewerke tätig werden, für die Planung und Ausführung des Bauvorhabens einen geeigneten Koordinator zu bestellen.
Seit dem 10.06.1998 sind Bauherren gemäß Baustellenverordnung dazu verpflichtet Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren einzusetzen. Diese sollen die Unternehmer bei der Planung und Ausführung Ihrer Bauvorhaben unterstützen.
Als SiGe-Koordinatoren dürfen nur sachkundige Personen eingesetzt werden. Diese müssen mindestens eine 2-jährige Berufserfahrung und umfangreiche Kenntnisse im Bereich der Arbeitssicherheit vorweisen.
Als Befähigungsnachweis dient unter anderem die 32 stündige Weiterbildung zum SiGeKo nach RAB30.
Welche Aufgaben übernimmt ein SiGe-Koordinator?
Der Aufgabenbereich eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators lässt sich im wesentlichen in 2 Aufgabenbereiche unterteilen. Einerseits in die Planungsphase und andererseits in die Ausführungsphase.
Planungsphase
Ausführungsphase
Unabhängig davon, in welcher Phase sich das Bauvorhaben befindet, gilt es die „Allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes“ gemäß Arbeitsschutzgesetz §4 zu beachten.