Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordination

» Wir betreuen Sie bei der Planung und Umsetzung Ihres Bauvorhabens

Warum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren ?

Der Bauprozess ist ein komplexes System von einzelnen Vorgängen. Aufgrund unserer modernen Gesellschaft, ist das Zusammenwirken von vielen verschiedenen Firmen, aus unterschiedlichen Gewerken heutzutage unumgänglich. Somit lauern auf einer Baustelle viele Gefahren. Aus diesem Grund müssen Bauherren gemäß §3 Baustellenverordnung (BaustellV) sogenannte Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) bestellen.

Rechtliche Grundlagen

Gemäß § 3 Baustellenverordnung ist jeder Bauherr dazu verpflichtet, für Baustellen auf denen Beschäftigte verschiedener Gewerke tätig werden, für die Planung und Ausführung des Bauvorhabens einen geeigneten Koordinator zu bestellen.

 

Gesetz-WaageSeit dem 10.06.1998 sind Bauherren gemäß Baustellenverordnung dazu verpflichtet  Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren einzusetzen. Diese sollen die Unternehmer bei der Planung und Ausführung Ihrer Bauvorhaben unterstützen.

Als SiGe-Koordinatoren dürfen nur sachkundige Personen eingesetzt werden. Diese müssen mindestens eine 2-jährige Berufserfahrung und umfangreiche Kenntnisse im Bereich der Arbeitssicherheit vorweisen.

Als Befähigungsnachweis dient unter anderem die 32 stündige Weiterbildung zum SiGeKo nach RAB30.

Sie haben eine Frage oder benötigen ein Angebot?

⬇︎ Jetzt Kontakt aufnehmen! ⬇︎

    Hiermit akzeptiere ich die Datenschutzbestimmungen.

    Welche Aufgaben übernimmt ein SiGe-Koordinator?

    Der Aufgabenbereich eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators lässt sich im wesentlichen in 2 Aufgabenbereiche unterteilen. Einerseits in die Planungsphase und andererseits in die Ausführungsphase.

    Planungsphase
    • Koordinierung der Maßnahmen in allen Planungsphasen unter Berücksichtigung der Arbeitsschutzgrundsätze (§4 ArbSchG)
    • Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
    • Gegebenenfalls Erstellen einer Baustellenordnung
    • Mitwirkung bei der Erstellung der Vorankündigung
    • Ansprechpartner für Bauherr, Kontraktoren und Behörden
    Ausführungsphase
    • Erstellung und Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheits-Plans
    • Überwachung der Baumaßnahmen
    • Kontrolle der Einhaltung der Arbeitgeberverpflichtungen
    • Teilnahme an Besprechungen und Detailplanung
    • Hinwirken auf die Einhaltung einer Baustellenordnung und eines Baustellen- einrichtungsplanes hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen
    • Fortschreibung und Einordnung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in ein Konzept für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
    • Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach §4 ArbSchG

    AchtungszeichenUnabhängig davon, in welcher Phase sich das Bauvorhaben befindet, gilt es die „Allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes“ gemäß Arbeitsschutzgesetz §4 zu beachten.

    Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator der Arbeitssicherheit Menzel begutachtet eine Baustelle. Er trägt eine Gelbe Warnweste, einen weißen Arbeitsschutzhelm und hält ein Clipboard in der Hand.
    © ASM-Arbeitssicherheit-Menzel. Unsere speziell weitergeblideten SiGe-Koordinatoren unterstützen Sie zuverlässig bei der Umsetzung Ihres Bauvorhabens.
    Baustellenabsicherung steht auf der Straße
    © ASM-Arbeitssicherheit-Menzel. Vermeiden Sie unnötige Gefahren durch Missachtung der Baustellenordnung.