Betriebsanweisungen erstellen - 100% rechtssicher!

» Wir erstellen Ihnen Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel, Gefahrstoffe, Hufbeschläge, Maschinen etc. - angepasst an Ihr Arbeitsumfeld.

Warum Betriebsanweisungen ?

Rechtliche Grundlagen

Gemäß §4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), §9 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und §14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gehört das Erstellen von Betriebsanweisungen in Deutschland zu den allgemeinen Pflichten eines jeden Arbeitgebers.

Gesetz-WaageBetriebsanweisungen sollen den Arbeitgeber dabei unterstützen, seine Arbeitsplätze sicher zu gestalten und somit Betriebsunfälle zu vermeiden. Fehlende Betriebsanweisungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und hohe Bußgelder mit sich ziehen!

Des weiteren dienen Betriebsanweisungen auch als Ergänzung zur jährlichen Arbeitssicherheitsunterweisung.


Die Komplexität von Betriebsanweisungen

Bei der Erstellung von Betriebsanweisungen gilt es mehrere Faktoren zu beachten. Dazu gehören sowohl die Anforderungen der Arbeitssicherheit/ -medizin, als auch die Hinweise der eigenen Mitarbeiter.

Hinzu kommt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gemäß §87 Betriebsverfassungsgetz – BetrVG und die Berücksichtigung verschiedener Betriebsanleitungen bzw. Sicherheitsdatenblätter.

Die Erstellung von Betriebsanweisungen ist ein umfangreiches und komplexes Thema. Aus diesem Grund lassen sich viele Arbeitgeber bei der Erstellung und Umsetzung von Betriebsanweisungen von Fachkräften für Arbeitssicherheit und durch den Betriebsarzt unterstützen.

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    Das können wir für Sie tun …

    1. Prozessanalyse

    Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen die Gefahren des entsprechenden Arbeitsbereichs und besprechen anschließend die möglichen Verhaltensregeln.

    2. Erstellung

    Wir erstellen Ihnen eine 100% rechtssichere Betriebsanweisung – entsprechend den Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften.

    3. Kommunikation

    Sie erhalten die von uns erstellte Betriebsanweisung in digitaler und schriftlicher Form. Somit müssen Sie die Inhalte nur noch an Ihre Mitarbeiter kommunizieren.

    Profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung für Neukunden!

    Anforderungen an Betriebsanweisungen

    Wie bereits erwähnt, gilt es bei der Erstellung von Betriebsanweisungen einige Sachen zu beachten. Damit jeder Beschäftigte eine Betriebsanweisung verstehen und anwenden kann, sollten die folgenden Punkte unbedingt berücksichtigt werden:

    • Eine Betriebsanweisung muss zwingend schriftlich erfolgen.
    • Die Betriebsanweisung muss in verständlicher Form und Sprache der Mitarbeiter verfasst werden.
    • Eine Betriebsanweisung muss für einen klar definierten Arbeitsbereich erstellt werden. Dabei gilt es zu beachten, dass für jede Beschäftigtengruppe eine separate Betriebsanweisung erstellt werden muss.
    • Eine Betriebsanweisung muss so deutlich wie möglich verfasst werden, sodass praktische Arbeitsschritte oder Verhalten daraus abgeleitet werden können. Aus diesem Grund, sollten nur spezifische Gefahren und Maßnahmen verdeutlicht werden.
    • Eine Betriebsanweisung darf nicht zeitlich begrenzt sein.
    • Bei der Erstellung von Betriebsanweisung sollte auf den grafischen und inhaltlichen Standard geachtet werden. In der Praxis hat sich beispielsweise “Blau” für die Bedienung von Maschinen, “Grün” für die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung und “Orange” für die Verwendung von Gefahrstoffen bewährt.
    • Um die Verständlichkeit von Betriebsanweisungen zu erhöhen, empfiehlt es sich übliche Piktogramme des entsprechenden Arbeitsbereichs zu verwenden.
    Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sitz an einem Schreibtisch und erstellt Betriebsanweisungen am PC
    © ASM-Arbeitssicherheit-Menzel. Wir erstellen Ihnen rechtssichere Betriebsanweisungen gemäß Arbeitsschutzgesetz §4.

    Häufig gestellte Fragen

    Die Erstellung von Betriebsanweisungen ist eine allgemeine Pflicht des Unternehmers. Konkretisiert wird diese durch die verschiedenen, fachspezifischen Unfallverhütungsvorschriften sowie staatlichen Arbeitsschutzvorschriften.

    Eine Missachtung gilt als Ordnungswidrigkeit und kann strafrechtlich geahndet werden. Des Weiteren unterliegt die inhaltliche Gestaltung von Betriebsanweisungen dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Absatz 1 Ziffer 7 Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG).

    Als Unterstützung können Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte beratend hinzugezogen werden.

    TIPP: Beziehen Sie die betroffenen Mitarbeiter in diesen Prozess mit ein. Dies wirkt sich in der Regel motivierend auf die Beachtung der Betriebsanweisungen aus.

    Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Grundlage, welche besagt, dass eine Betriebsanweisung die Unterschrift des Unternehmers beinhalten muss.

    ABER… laut den Inhalten der DGUV Information 211-010 „Sicherheit durch Betriebsanweisungen“ weisen alle Vordrucke sowohl ein Feld für das Bearbeitungsdatum, als auch für die Unterschrift auf. Dadurch soll die Aktualität und Anweisung durch den Unternehmer signalisiert werden.

    TIPP: Der Nachweis für Durchführung der Unterweisung an sich muss mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden (siehe TRGS 555).

    Betriebsanweisungen, sind Anweisungen und Angaben des Betreibers bzw. Verwenders von Einrichtungen, technischen Erzeugnissen, Arbeitsverfahren, Stoffen oder Zubereitungen an seine Mitarbeiter mit dem Ziel, Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden.

    Sie unterstützen Unternehmer und Vorgesetzte bei der Unterweisung der Mitarbeiter sowie bei der Überwachung ihres Verhaltens.

    Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass den Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit eine schriftliche Betriebsanweisung zugänglich gemacht wird, die der Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV Rechnung trägt. Sie ist an geeigneter Stelle an der Arbeitsstätte – möglichst in Arbeitsplatznähe – zugänglich zu machen.

    Betriebsanweisungen sollten grafisch einheitlich gestaltet sein. Durch eine logische und übersichtliche Darstellung kann die Akzeptanz und Verständlichkeit gefördert werden. So ist es z.B. empfehlenswert, Betriebsanweisungen für die Bedienung von Maschinen oder für Arbeitsverfahren einheitlich in “Blau”, Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe in “Orange” und Betriebsanweisungen zur Benutzung persönlicher Schutzausrüstung in “Grün” zu gestalten

    Betriebsanweisungen sind hinsichtlich der Geltungsdauer in der Regel nicht zeitlich begrenzt. Im Einzelfall sind jedoch auch Betriebsanweisungen für kurz zeitige Tätigkeiten denkbar, z.B. Instandsetzung einer bestimmten Anlage, Befahren eines Behälters.

    Betriebsanweisungen sind an neue Erkenntnisse anzupassen und müssen entsprechend dem Stand der Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden.

    Die Art der Bekanntmachung richtet sich sowohl nach den Erfordernissen im Einzelfall, als auch nach konkreten Forderungen in einschlägigen Vorschriften. Grundsätzlich empfiehlt es sich, eine Betriebsanweisung mündlich bekannt zu machen. Hierfür eignen sich besonders Betriebsversammlungen und Unterweisungsgespräche.

    Darüber hinaus können Betriebsanweisungen Grundlage für die Unterweisung der Beschäftigten vor Arbeitsbeginn und in mindestens jährlichem Abstand entsprechend § 4 Absatz 1 der Unfallverhütungsvorschrift “Grundsätze der Prävention” (DGUV V 1) sein. Eine entsprechende Verpflichtung besteht z.B. in Unfallverhütungsvorschriften und in der Gefahrstoffverordnung. Betriebsanweisungen, die den Mitarbeitern direkt zugänglich sind, erlauben ihnen, sich selbst zu kontrollieren und zu korrigieren. Sie stellen insoweit ein wertvolles Hilfsmittel sowohl für den Unternehmer als auch für den Beschäftigten dar.

    Betriebsanweisungen bedürfen der Schriftform und sind in der Sprache der Beschäftigten abzufassen.
    Sie müssen objekt- und adressatenbezogen sein, d.h. sie regeln ein eingegrenztes Arbeitsfeld, z.B. eine Anlage, ein Verfahren, den Einsatz eines Gefahrstoffes, für darin bzw. damit tätige Beschäftigte bzw. Beschäftigtengruppen.

    Der Umfang einer Betriebsanweisung ist so zu wählen, dass sie für die betriebliche Praxis – also für den Anwender – überschaubar bleibt.
    Betriebsanweisungen sollten grafisch einheitlich gestaltet sein. Durch eine logische und übersichtliche Darstellung kann die Akzeptanz und Verständlichkeit gefördert werden.