SCC und SCP im Überblick

Was ist eine SCC-Zertifizierung ?

Das SCC (Sicherheits-Certifikat-Contraktoren) ist ein Regelwerk zur Zertifizierung von Sicherheits-Managementsystemen. Mit Hilfe dieses Verfahrens sollen die Anforderungen an Unternehmen bzw. Subunternehmen (Kontraktoren) im Bereich (Arbeits-)Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz (SGU) standardisiert werden.

Wie lange ist eine SCC-Zertifizierung gültig?

Die SCC-Zertifizierung hat eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren und muss zusätzlich einmal pro Jahr in Form eines Überwachungsaudits bestätigt werden! Eine Rezertifizierung ist nach 3 Jahren erforderlich, andernfalls erlischt das SCC-Zertifikat.

Vorteile einer SCC-Zertifizierung 

Wettbewerbsvorteil

Insbesondere in Branchen wie der Mineralöl-Industrie, Raffinerien und Kraftwerken ist eine SCC-Zertifizierung die Grundvoraussetzung für die Vergabe von Aufträgen!

Vertrauen

Unterstreichen Sie Ihre Kompetenz durch die Zertifizierung Ihres Managementsystems nach SCC oder SCP.

Sicherheitsbewusstsein

Durch die gezielte Weiterbildung fördern Sie das Sicherheitsbewusstsein Ihrer Mitarbeiter und reduzieren das Risiko von Arbeitsunfällen.

Formen der Zertifizierung 

SCC* = eingeschränktes Zertifikat

  • Ziel
    Bewertung der SGU-Managementaktivitäten direkt am Arbeitsplatz.
  • Zielgruppe
    Kleine Unternehmen mit durchschnittlich ≤ 35 Beschäftigten pro Kalenderjahr (einschließlich Auszubildende, Praktikanten und überlassene Leiharbeiter) im gesamten Unternehmen, die keine Subunternehmen über Werkverträge für technische Dienstleistungen einsetzen.
  • Voraussetzungen
    27 gekennzeichnete Pflichtfragen in der SCC-Checkliste (Dokument 003) müssen zu 100 % erfüllt sein.
    Ergänzungsfragen müssen nicht erfüllt werden.

SCC** = uneingeschränktes Zertifikat

  • Ziel
    Bewertung der SGU-Managementaktivitäten direkt am Arbeitsplatz sowie des gesamten SGU-Managementsystems im Unternehmen.
  • Zielgruppe
    Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 35 Beschäftigten pro Kalenderjahr (einschließlich Auszubildende, Praktikanten und überlassene Leiharbeiter) im gesamten Unternehmen, die keine Subunternehmen über Werkverträge für technische Dienstleistungen einsetzen.
  • Voraussetzungen
    40 gekennzeichnete Pflichtfragen in der SCC-Checkliste (Dokument 003) müssen zu 100 % erfüllt sein.
    Mindestens 5 der möglichen 9 in der SCC-Checkliste (Dokument 003) gekennzeichneten Ergänzungsfragen müssen positiv beantwortet werden.

Hinweis: Unternehmen mit bis zu 35 Beschäftigten, die Subunternehmen (Werkvertrag) für technische Dienstleistungen einsetzen, benötigen das SCC**- oder SCCP-Zertifikat.

SCP = Zertifikat für Personaldienstleister

  • Zielgruppe
    Ausschließlich für Personalverleihfirmen, die ein SGU-Managementsystem implementiert haben.
  • Voraussetzungen
    29 gekennzeichnete Pflichtfragen in der SCC-Checkliste (Dokument 023) müssen zu 100 % erfüllt sein. Mindestens 3 der möglichen 6 in der SCP-Checkliste (Dokument 023) gekennzeichneten Ergänzungsfragen müssen positiv beantwortet werden.

SCCP = uneingeschränktes Zertifikat für die Petrochemie

  • Ziel
    Neben den unter SCC** genannten Beurteilungskriterien sind zusätzlich spezifische Anforderungen in der petrochemischen Industrie und in Raffinerien zu erfüllen.
  • Zielgruppe
    Unternehmen aus der petrochemischen Industrie, bzw. jene die als Dienstleister tätig werden wollen.
  • Voraussetzungen
    44 gekennzeichnete Pflichtfragen in der SCC-Checkliste (Dokument 003) müssen zu 100 % erfüllt sein.
    Mindestens 3 der möglichen 5 in der SCC-Checkliste (Dokument 003) gekennzeichneten Ergänzungsfragen müssen positiv beantwortet werden.

Hinweis: Unternehmen mit bis zu 35 Beschäftigten, die Subunternehmen (Werkvertrag) für technische Dienstleistungen einsetzen, benötigen das SCC**- oder SCCP-Zertifikat.

SCC* - Kontraktoren

SCC* = eingeschränktes Zertifikat

  • Ziel
    Bewertung der SGU-Managementaktivitäten direkt am Arbeitsplatz.
  • Zielgruppe
    Kleine Unternehmen mit durchschnittlich ≤ 35 Beschäftigten pro Kalenderjahr (einschließlich Auszubildende, Praktikanten und überlassene Leiharbeiter) im gesamten Unternehmen, die keine Subunternehmen über Werkverträge für technische Dienstleistungen einsetzen.
  • Voraussetzungen
    27 gekennzeichnete Pflichtfragen in der SCC-Checkliste (Dokument 003) müssen zu 100 % erfüllt sein.
    Ergänzungsfragen müssen nicht erfüllt werden.
SCC** - Kontraktoren

SCC** = uneingeschränktes Zertifikat

  • Ziel
    Bewertung der SGU-Managementaktivitäten direkt am Arbeitsplatz sowie des gesamten SGU-Managementsystems im Unternehmen.
  • Zielgruppe
    Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 35 Beschäftigten pro Kalenderjahr (einschließlich Auszubildende, Praktikanten und überlassene Leiharbeiter) im gesamten Unternehmen, die keine Subunternehmen über Werkverträge für technische Dienstleistungen einsetzen.
  • Voraussetzungen
    40 gekennzeichnete Pflichtfragen in der SCC-Checkliste (Dokument 003) müssen zu 100 % erfüllt sein.
    Mindestens 5 der möglichen 9 in der SCC-Checkliste (Dokument 003) gekennzeichneten Ergänzungsfragen müssen positiv beantwortet werden.

Hinweis: Unternehmen mit bis zu 35 Beschäftigten, die Subunternehmen (Werkvertrag) für technische Dienstleistungen einsetzen, benötigen das SCC**- oder SCCP-Zertifikat.

SCP-Personaldienstleister

SCP = Zertifikat für Personaldienstleister

  • Zielgruppe
    Ausschließlich für Personalverleihfirmen, die ein SGU-Managementsystem implementiert haben.
  • Voraussetzungen
    29 gekennzeichnete Pflichtfragen in der SCC-Checkliste (Dokument 023) müssen zu 100 % erfüllt sein. Mindestens 3 der möglichen 6 in der SCP-Checkliste (Dokument 023) gekennzeichneten Ergänzungsfragen müssen positiv beantwortet werden.
SCCP-Petrochemie

SCCP = uneingeschränktes Zertifikat für die Petrochemie

  • Ziel
    Neben den unter SCC** genannten Beurteilungskriterien sind zusätzlich spezifische Anforderungen in der petrochemischen Industrie und in Raffinerien zu erfüllen.
  • Zielgruppe
    Unternehmen aus der petrochemischen Industrie, bzw. jene die als Dienstleister tätig werden wollen.
  • Voraussetzungen
    44 gekennzeichnete Pflichtfragen in der SCC-Checkliste (Dokument 003) müssen zu 100 % erfüllt sein.
    Mindestens 3 der möglichen 5 in der SCC-Checkliste (Dokument 003) gekennzeichneten Ergänzungsfragen müssen positiv beantwortet werden.

Hinweis: Unternehmen mit bis zu 35 Beschäftigten, die Subunternehmen (Werkvertrag) für technische Dienstleistungen einsetzen, benötigen das SCC**- oder SCCP-Zertifikat.

Sie haben Fragen zur SCC-Zertifizierung?

Anforderungen an die Unternehmen 

Im Rahmen des SCC-Zertifizierungsverfahrens werden sämtliche operative Tätigkeiten Ihres Unternehmens – vor Ort bei Kunden –  begutachtet. Alle Aktivitäten werden in verschiedene „Projekte“ , wie zum Beispiel Baustellen, Werkstätten oder Produktionsbereiche unterteilt und anschließend auditiert. Die Anzahl an Projekten wird im Audit festgelegt.

Inhalte der SCC-Zertifizierung (Kontraktoren)

  • Kapitel 1: SGU: Politik, Organisation und Engagement des Managements
  • Kapitel 2: SGU-Gefährdungsbeurteilung
  • Kapitel 3: SGU-Schulung, -Information und -Unterweisung
  • Kapitel 4: SGU-Bewusstsein
  • Kapitel 5: SGU-Projektplan
  • Kapitel 6: Umweltschutz
  • Kapitel 7: Vorbereitung auf Notfallsituationen
  • Kapitel 8: SGU-Inspektionen
  • Kapitel 9: Betriebsärztliche Betreuung
  • Kapitel 10: Beschaffung und Prüfung von Maschinen, Geräten, Ausrüstungen und Arbeitsstoffen
  • Kapitel 11: Beschaffung von Dienstleistungen
  • Kapitel 12: Meldung, Registrierung und Untersuchung von Unfällen, Beinaheunfällen und unsicheren Situationen

Im Rahmen einer SCP-Zertifizierung erfolgen die Audits an bestimmten Einsatzorten der Leiharbeitsfirmen. Sollte dies nicht möglich sein, muss eine Befragung der Leiharbeiter stattfinden.

Inhalte der SCP-Zertifizierung (Personaldienstleister)

  • Kapitel 1: SGU: Politik, Organisation und Engagement des Managements
  • Kapitel 2: SGU-Gefährdungsbeurteilung
  • Kapitel 3: SGU-Schulung, -Information und -Unterweisung
  • Kapitel 4: SGU-Bewusstsein
  • Kapitel 5: SGU-Projektbewertung
  • Kapitel 6: Betriebsärztliche Betreuung
  • Kapitel 7: Meldung, Registrierung und Untersuchung von Unfällen, Beinaheunfällen und unsicheren Situationen

SGU-Schulung und Prüfung
Die Anforderungen des SCC-Regelwerks beziehen sich nicht nur auf die Zertifizierung des SGU (Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz)-Managementsystems. Während des Systemaudits werden zudem auch Anforderungen an die Qualifikation von Mitarbeitern und Führungskräften, inklusive der „Zertifizierung von Einzelpersonen“, gestellt.

Zertifizierung von Einzelpersonen
Die Gültigkeitsdauer der Personenzertifizierung beträgt 10 Jahre und wird in einen persönlichen Sicherheitspass eingetragen.
Laut SCC-Regelwerk müssen 90 Prozent aller operativ tätigen Mitarbeiter einen gültigen Nachweis über eine erfolgreich absolvierte SGU-Prüfung besitzen.

Operativ tätige Führungskräfte müssen darüber hinaus eine anerkannte SGU-Prüfung nachweisen, welche spezifisch auf die Führungsaufgabe angepasst wurde. Mehr Informationen finden Sie im SGU-Regelwerk.

Wichtig: Die Prüfungen für international anerkannte Personenzertifizierungen nach SCC (Mitarbeiter und Führungskräfte) müssen durch DAkkS-akkreditierte Personalzertifizierungsstellen oder DAkkS-bestätigte Unfallversicherungsträger erfolgen.

Kennzahl für Arbeitsunfälle mit Ausfallzeit
Bei einer Zertifizierung gemäß Sicherheits Certifikat Contraktoren müssen bestimmte Anforderungen an die Unfallhäufigkeit erfüllt werden. Hier orientiert sich das Zertifikat an internationalen Kennzahlensystemen zum Unfallgeschehen.

Entsprechend dem Regelwerk müssen Arbeitsunfälle beachtet werden, die eine Arbeitsausfallzeit von einem Tag oder mehr nach sich ziehen. Erscheint beispielsweise ein verletzter Mitarbeiter nach einem Unfall am darauffolgenden Tag nicht zur Arbeit, wird dieser Unfall hinsichtlich SCC als „Arbeitsunfall“ gezählt. Wegeunfälle werden jedoch nicht berücksichtigt.

Unfallhäufigkeit als wichtige Kennzahl
Die auf diese Weise ermittelte Anzahl an Unfällen pro Kalenderjahr wird zu den geleisteten Arbeitsstunden pro Kalenderjahr ins Verhältnis gesetzt und auf eine Million Arbeitsstunden
normiert. So entsteht eine vergleichbare Kennzahl. Zu den „geleisteten Arbeitsstunden“ zählen alle Arbeitsstunden von Mitarbeitern und Leiharbeitskräften in dem nach SCC bzw. SCP zertifizierten Bereich im jeweiligen Kalenderjahr, also auch die Arbeitszeiten, die für administrative und andere Tätigkeiten erbracht wurden.

Grenzwerte und Sonderregelungen

Bei einer Erstzertifizierung darf ein Wert für die Unfallhäufigkeit (UH) von 40 nicht überschritten werden. Es gibt hierzu jedoch Sonderregelungen, die ggf. den Einstieg in die Zertifizierung trotzdem ermöglichen. In den darauffolgenden Jahren müssen die Unfallzahlen aber bis auf einen Zielwert von 20 reduziert werden. Beim Zertifizierungsverfahren nach SCP muss zwar die Unfallstatistik entsprechend dem Regelwerk geführt werden, die oben genannten Zielwerte müssen jedoch nicht erfüllt werden, da im Personalverleih der Einfluss des Personalverleihungsunternehmens auf das Unfallgeschehen nicht so umfassend ist wie bei der Ausführung von Arbeiten mit Werk- oder Dienstleistungsvertrag.

Kontraktoren

Im Rahmen des SCC-Zertifizierungsverfahrens werden sämtliche operative Tätigkeiten Ihres Unternehmens – vor Ort bei Kunden –  begutachtet. Alle Aktivitäten werden in verschiedene „Projekte“ , wie zum Beispiel Baustellen, Werkstätten oder Produktionsbereiche unterteilt und anschließend auditiert. Die Anzahl an Projekten wird im Audit festgelegt.

Inhalte der SCC-Zertifizierung (Kontraktoren)

  • Kapitel 1: SGU: Politik, Organisation und Engagement des Managements
  • Kapitel 2: SGU-Gefährdungsbeurteilung
  • Kapitel 3: SGU-Schulung, -Information und -Unterweisung
  • Kapitel 4: SGU-Bewusstsein
  • Kapitel 5: SGU-Projektplan
  • Kapitel 6: Umweltschutz
  • Kapitel 7: Vorbereitung auf Notfallsituationen
  • Kapitel 8: SGU-Inspektionen
  • Kapitel 9: Betriebsärztliche Betreuung
  • Kapitel 10: Beschaffung und Prüfung von Maschinen, Geräten, Ausrüstungen und Arbeitsstoffen
  • Kapitel 11: Beschaffung von Dienstleistungen
  • Kapitel 12: Meldung, Registrierung und Untersuchung von Unfällen, Beinaheunfällen und unsicheren Situationen
Personaldienstleister

Im Rahmen einer SCP-Zertifizierung erfolgen die Audits an bestimmten Einsatzorten der Leiharbeitsfirmen. Sollte dies nicht möglich sein, muss eine Befragung der Leiharbeiter stattfinden.

Inhalte der SCP-Zertifizierung (Personaldienstleister)

  • Kapitel 1: SGU: Politik, Organisation und Engagement des Managements
  • Kapitel 2: SGU-Gefährdungsbeurteilung
  • Kapitel 3: SGU-Schulung, -Information und -Unterweisung
  • Kapitel 4: SGU-Bewusstsein
  • Kapitel 5: SGU-Projektbewertung
  • Kapitel 6: Betriebsärztliche Betreuung
  • Kapitel 7: Meldung, Registrierung und Untersuchung von Unfällen, Beinaheunfällen und unsicheren Situationen
Operativ tätige Mitarbeiter & Führungskräfte

SGU-Schulung und Prüfung
Die Anforderungen des SCC-Regelwerks beziehen sich nicht nur auf die Zertifizierung des SGU (Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz)-Managementsystems. Während des Systemaudits werden zudem auch Anforderungen an die Qualifikation von Mitarbeitern und Führungskräften, inklusive der „Zertifizierung von Einzelpersonen“, gestellt.

Zertifizierung von Einzelpersonen
Die Gültigkeitsdauer der Personenzertifizierung beträgt 10 Jahre und wird in einen persönlichen Sicherheitspass eingetragen.
Laut SCC-Regelwerk müssen 90 Prozent aller operativ tätigen Mitarbeiter einen gültigen Nachweis über eine erfolgreich absolvierte SGU-Prüfung besitzen.

Operativ tätige Führungskräfte müssen darüber hinaus eine anerkannte SGU-Prüfung nachweisen, welche spezifisch auf die Führungsaufgabe angepasst wurde. Mehr Informationen finden Sie im SGU-Regelwerk.

Wichtig: Die Prüfungen für international anerkannte Personenzertifizierungen nach SCC (Mitarbeiter und Führungskräfte) müssen durch DAkkS-akkreditierte Personalzertifizierungsstellen oder DAkkS-bestätigte Unfallversicherungsträger erfolgen.

Unfallstatistik

Kennzahl für Arbeitsunfälle mit Ausfallzeit
Bei einer Zertifizierung gemäß Sicherheits Certifikat Contraktoren müssen bestimmte Anforderungen an die Unfallhäufigkeit erfüllt werden. Hier orientiert sich das Zertifikat an internationalen Kennzahlensystemen zum Unfallgeschehen.

Entsprechend dem Regelwerk müssen Arbeitsunfälle beachtet werden, die eine Arbeitsausfallzeit von einem Tag oder mehr nach sich ziehen. Erscheint beispielsweise ein verletzter Mitarbeiter nach einem Unfall am darauffolgenden Tag nicht zur Arbeit, wird dieser Unfall hinsichtlich SCC als „Arbeitsunfall“ gezählt. Wegeunfälle werden jedoch nicht berücksichtigt.

Unfallhäufigkeit als wichtige Kennzahl
Die auf diese Weise ermittelte Anzahl an Unfällen pro Kalenderjahr wird zu den geleisteten Arbeitsstunden pro Kalenderjahr ins Verhältnis gesetzt und auf eine Million Arbeitsstunden
normiert. So entsteht eine vergleichbare Kennzahl. Zu den „geleisteten Arbeitsstunden“ zählen alle Arbeitsstunden von Mitarbeitern und Leiharbeitskräften in dem nach SCC bzw. SCP zertifizierten Bereich im jeweiligen Kalenderjahr, also auch die Arbeitszeiten, die für administrative und andere Tätigkeiten erbracht wurden.

Grenzwerte und Sonderregelungen

Bei einer Erstzertifizierung darf ein Wert für die Unfallhäufigkeit (UH) von 40 nicht überschritten werden. Es gibt hierzu jedoch Sonderregelungen, die ggf. den Einstieg in die Zertifizierung trotzdem ermöglichen. In den darauffolgenden Jahren müssen die Unfallzahlen aber bis auf einen Zielwert von 20 reduziert werden. Beim Zertifizierungsverfahren nach SCP muss zwar die Unfallstatistik entsprechend dem Regelwerk geführt werden, die oben genannten Zielwerte müssen jedoch nicht erfüllt werden, da im Personalverleih der Einfluss des Personalverleihungsunternehmens auf das Unfallgeschehen nicht so umfassend ist wie bei der Ausführung von Arbeiten mit Werk- oder Dienstleistungsvertrag.

Wer kann SCC zertifiziert werden? 

Zertifizierungsfähig sind Unternehmen (z. B. GmbH, KG, AG). Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Niederlassungen von Unternehmen sowie organisatorische Einheiten zertifizierungsfähig.

Hat die juristische Person/Einheit (z. B. GmbH oder KG) mehr als 35 Beschäftigte, ist grundsätzlich nach SCC** oder SCCP zu zertifizieren, auch wenn nur Niederlassungen oder organisatorische Einheiten dieses Unternehmens mit bis zu 35 Beschäftigten zertifiziert werden wollen. Näheres regelt die DAkkS.Wenn es der Auftraggeber nicht anders fordert, benötigen Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten kein SCC/SCP-Zertifikat, sofern sie keine Subunternehmer einsetzen.

Auch Unternehmen, die nicht in Deutschland ansässig sind, können sich für SCC bzw. SCP zertifizieren lassen. Basis sind die vorliegenden deutschen normativen SCC-Dokumente, die unter Berücksichtigung des deutschen Arbeitsschutzrechts entwickelt wurden.

Kontaktieren Sie uns noch heute für ein kostenloses Beratungsgespräch!

Ablauf einer SCC-Zertifizierung

Vorbereitung auf die Zertifizierung (optional)
  1. Ist-Analyse
    In Vorbereitung auf eine SCC- bzw. SCP-Zertifizierung informieren wir Sie zunächst über die Anforderungen des SCC-Regelwerks. Im Anschluss daran empfehlen wir Ihnen eine gezielte Ist-Analyse (SCC-Checkliste / SCP-Checkliste). Diese sollte mit einem unserer Spezialisten, Ihrem SGU-Verantwortlichen, der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt und dem Umweltschutzbeauftragten erfolgen.
  2. Anforderungsliste
    Auflistung aller nicht erfüllten Anforderungen. Anhand dieser Liste lässt sich der Zeit- und Kostenaufwand für die Implementierung des SCC abschätzen.
  3. Maßnahmenplan
    Besprechung aller notwendigen Maßnahmen zur Implementierung des SGU-Managementsystems.

    • Bestimmung der notwendigen Prozesse
    • Bestimmung des verantwortlichen Personals
    • Erstellung eines Handbuches -> dokumentierte Verfahren
    • Schulung der Mitarbeiter
    • Bestimmung Zieltermin und Budget

Wichtige Links:

  • 1. Antrag auf Zertifizierung

  • 2. Systemaudit

    • Prüfung der dokumentierten Verfahren
    • vor Ort Analyse im Unternehmen
    • Gespräche mit der Geschäftsführung und verantwortlichen Mitarbeitern
    • Berichterstellung durch den Auditor
    • Auflistung und Abstellung der Mängel
    • Ergebnis des Zertifizierungsverfahrens
  • 3. Ausstellung des Zertifikates

    Nach erfolgreichem Systemaudit.

  • 4. Jährliche Überwachung

    Stichprobenartige Prüfung, ob das Manangementsystem normkonform angewendet und weiterentwickelt wird.

  • 6. Rezertifizierung

    Nach drei Jahren erfolgt die erneute Prüfung des Managementsystems zur Verlängerung der Zertifizierung.

Unsere Leistungen 

Beratung

Insbesondere in Branchen wie der Mineralöl-Industrie, Raffinerien und Kraftwerken ist eine SCC-Zertifizierung die Grundvoraussetzung für die Vergabe von Aufträgen!

Vorbereitung

Unterstreichen Sie Ihre Kompetenz durch die Zertifizierung Ihres Managementsystems nach SCC oder SCP.

Zertifizierung

Durch die gezielte Weiterbildung fördern Sie das Sicherheitsbewusstsein Ihrer Mitarbeiter und reduzieren das Risiko von Arbeitsunfällen.

Überwachung & Rezertifizierung

Durch die gezielte Weiterbildung fördern Sie das Sicherheitsbewusstsein Ihrer Mitarbeiter und reduzieren das Risiko von Arbeitsunfällen.